Kontowechsel leicht gemacht - das neue Zahlungskontengesetz

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Die Finanzkrise zeigt nicht nur positive Auswirkungen. Die Banken müssen das Niedrigzinsniveau kompensieren, indem Sie an einem anderen Ende Geld verdienen. Dies hat dazu geführt, dass viele Bankinstitute die Dienstleistungen in Zusammenhang mit den Girokonten kostenpflichtig gemacht haben. Dies führt neben einem Entgelt für die Bereitstellung eines Girokontos dazu, dass Überweisungen, Kontoauszüge etc. einen geringen Geldbetrag kosten und das Bankinstitut sich dadurch eine Einnahmequelle schafft.

Viele Bankkunden spielen aufgrund dieser Tatsache mit dem Gedanken, ihr Konto zu wechseln, scheuen jedoch den zeitlichen und bürokratischen Aufwand. Dies soll sich mit dem neuen Zahlungskontengesetz ändern.

Das Gesetz dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214, im Folgenden Zahlungskontenrichtlinie), die bis zum 18.09.2016 in deutsches Recht umzusetzen ist.

Das neue Zahlungskontengesetz hat einen enormen Vorteil für den Bankkunden. Ist dieser mit der Leistung seiner Bank nicht zufrieden, so gab es für ihn in der Vergangenheit zwei Möglichkeiten:

  • Er konnte die Bank wechseln, musste jedoch alle Zahlungsverbindlichkeiten, Daueraufträge etc. separat ändern
  • Er kann/konnte sich selbst einer bestimmten Fintech bedienen, die einen Kontowechsel ermöglicht. Bei Fintechs handelt es sich um bestimmte Start-Up-Unternehmen, die, ohne eine Banklizenz zu haben und ohne Mittelsmann, eine Geldanlage, Kreditvergabe, Barzahlungsvorgänge und Finanzberatung anbieten. Dieses Angebot kann ausschließlich online abgerufen werden und entspricht insoweit dem Gang der Zeit, seine Geschäfte des täglichen Lebens online problemlos übers Smartphone oder Tablet abwickeln zu können

Der erste Schritt des umfassenden Wechsels des Girokontos durch eine separate Änderung aller Zahlungsvorgänge und Daueraufträge soll durch das Zahlungskontengesetz geändert werden.

Künftig soll dem Bankkunden der Wechsel mit Hilfe der Alt-Bank ermöglicht werden; und zwar innerhalb von zwei Wochen in einem gesamten Schritt, ohne einzelne Zahlungsvorgänge separat zu ändern. Lastschriften und Daueraufträge sollen automatisch geändert werden.

Der zweite Schritt ist auch derzeit schon möglich. In Deutschland existieren drei Fintechs, die einen Kontowechsel ermöglichen. Dazu zählen derzeit Dwins, Fin-Reach und Fino. Hinzukommen wird Arvato. Diese Fintechs sind reine Dienstleister für die Ermöglichung des Kontowechsels.

Derzeit bietet die Commerzbank einen solchen Kontowechsel-Service selbst an. Wie auch bei dem Online-Bezahlsystem Pay Direct ist die Commerzbank wieder Vorreiter in den neuen Technologien im Finanzsektor. Künftig soll ein solcher Kontowechsel auch von anderen Banken angeboten werden.

Umfragen zufolge trifft dieses Gesetz zur Änderung der Bedingungen eines Kontowechsels genau das Bedürfnis der Bankkunden. Einer Umfrage zufolge denken viele Bankkunden über einen Kontowechsel nach, werden aber durch den anfallenden Aufwand abgehalten.

Es wird sich zeigen, ob das Zahlungskontengesetz, welches für die Umsetzung der europäischen Richtlinie bis zum 18.09.2016 in Kraft treten soll, eine Änderung in der Aktivität der Bankkunden, ihr Konto zu wechseln, geben wird. Eines ist jedoch sicher: der Konkurrenzdruck unter den Banken und den Fintechs wird zunehmend steigen.

 


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