Kornmeier & Partner für EMI Music - David Guetta - Titanium - Chart Container: 31.10.11 - 450 EUR!

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Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 30.10.2011: Abmahnung Kornmeier & Partner i. A. d. EMI Music Germany - David Guetta - Titanium (feat. Sia): 450,00 EUR!

Der Hitcontainer German Top 100 Single Charts vom 31.10.2011 wird derzeit ins Visier der Musikindustrie genommen. Betroffene Internetanschlussinhaber erhalten aktuell von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine Abmahnung.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme David Guetta - Titanium (feat. Sia) in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Die Tonaufnahme sei in dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 31.10.2011 enthalten.

Derartige Chartcontainer werden regelmäßig ins Visier der Musikindustrie genommen. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 450,- € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist gesetzt, die jedoch bei den Abmahnungen von Kornmeier & Partner jedoch als angemessen zu bezeichnen sind.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist auch in den neuen Fällen enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Chartcontainer abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma  bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler befindlichen Lieder verschicken. Es sind daher unabdingbar Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke auf dem Chartcontainer zu unterbinden. Derzeit müssen Betroffene mit mehreren Abmahnungen diverser Rechteinhaber rechnen, die jedoch verhindert werden können.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, was nicht akzeptabel ist. In dem Auskunftsverfahren vor dem LG wurde keine Aussage darüber getroffen, ob der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeit für eine Rechtsverletzung richtet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien. Möglich ist eine Haftung als Täter/Teilnehmer oder eine Haftung als Störer.

Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dahingehend besteht, dass diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet ist, von welcher die Rechtsverletzungen begangen wurden, auch für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber kann diese Vermutung nur entkräften, indem er im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast Umstände vorträgt, die einen abweichenden Geschehensablauf nahe legen (so z.B. LG Köln, Urteil vom 11.05.2011, 28 O 763/10).

Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M.

Master of Laws (Medienrecht)

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Anmerkung: Die Kanzlei Weiner, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Weiner, mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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