Kostenlose Rech​tsberatung beim Rechtsanwalt dank Beratungshilfe?

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Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, hat häufig den Eindruck, dass er sich eine Beratung beim Anwalt nicht leisten kann. Nur wenige Menschen haben schon einmal Beratungshilfe in Anspruch genommen.


Was ist Beratungshilfe?


In Deutschland gibt es das Beratungshilfegesetz. Das finden Sie hier:


https://www.gesetze-im-internet.de/berathig/BJNR006890980.html


Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass JEDER sich beim Rechtsanwalt beraten lassen kann, wenn dies erforderlich ist.


Warum gibt es das Beratungshilfegesetz?


Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz! Das Bundesverfassungsgericht: schreibt (1 BvR 440/10):


"Aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG folgt das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 <48 f.> ; BVerfG, Beschluss der 2.
Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 ­ 1 BvR 1517/08 ­, juris, Rn. 21)."


Ist die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos?

Viele Rechtsanwälte bieten im Rahmen der Beratungshilfe kostenlose Beratung und Vertretung an. Das Honorar erhalten sie dann aus der Staatskasse. Andere Rechtsanwälte verlangen für die Beratung und Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe eine Art Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro.


Zu was kann ich mich beraten lassen?


Sie können sich grundsätzlich zu jedem rechtlichen Problem auf der Grundlage von Beratungshilfe beraten lassen. Ein sehr wichtiges Feld ist natürlich die Auseinandersetzung mit den Jobcenter und den Sozialämtern.


Was muss ich tun, um Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen?


Da gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder sie holen sich einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht Ihres  Wohnortes. Wenn Sie zum Beispiel in Berlin Neukölln leben, dann müssen Sie sich an das Amtsgericht Neukölln wenden:


https://service.berlin.de/dienstleistung/326037/standort/327509/


Oder sie erkundigen sich beim Rechtsanwalt ihrer Wahl, ob dieser Beratungshilfe für Sie beantragen kann.


Wie oft im Jahr kann ich Beratungshilfeanspruch in Anspruch nehmen?


Das ist tatsächlich eine häufig gestellte Frage. Die Antwort lautet: Es gibt keine dearteige Bschränkung. Wann immer SIe ein rechtliches Problem haben, können Sie versuchen, dies im Rahmen der Beratungshilfe zu klären.


Welche Unterlagen werden zur Beantragung von Beratungshilfe benötigt?


In der Regel genügen den Amtsgerichten die Einreichung des Formulars, eines aktuellen Bewilligungsbescheides (SGB II, SGB XII, AsylbLG) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Außerdem sollten Nachweise zum Bestehen eines rechtlichen Problems eingereicht werden.


Was sollte ich noch beachten?


Sollte in Ausnahmefällen die Erteilung eines Beratungshilfescheins abgelehnt werden, dass verlangen Sie darüber eine schriftliche Entscheidung. Darauf haben Sie einen Anspruch. Das Bundesverfassungsgericht schreibt hierzu:


"Da sich der Beratungshilfeantrag der Beschwerdeführerin nicht durch die Erteilung seiner Hinweise erledigt hat, hätte der Rechtspfleger über die Zurückweisung (...) durch einen zu begründenden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehenden Beschluss (...) entscheiden müssen. Die hiervon abweichende Vorgehensweise des Rechtspflegers verkennt den Anspruch der Beschwerdeführerin auf weitgehende Angleichung der
Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des außergerichtlichen Rechtsschutzes. Sie erschwert ohne erkennbaren Sachgrund den Zugang der Beschwerdeführerin zu Rechtsberatung für das von ihr beabsichtigte Widerspruchsverfahren. Im Übrigen erschwert eine solche Verfahrensweise
auch generell die Durchsetzung des Anspruchs auf Beratungshilfe, weil ein vor Bewilligung von Beratungshilfe in der Regel noch nicht anwaltlich vertretener Antragsteller mangels eines mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Beschlusses nicht ohne weiteres weiß, dass und wie er gegen die
Versagung der Beratungshilfe vorgehen kann."



Foto(s): RA RAMBECK

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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