Krankenversicherungen – Geld zurück – weitere Urteile gegen die AXA und DKV

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Nahezu 20 Urteile für Verbraucher gegen die AXA – Verbraucher erhalten Geld zurück

Nach Angaben des Rechtsanwalts Dr. Knut Pilz sind mittlerweile schätzungsweise zwischen 15-20 Urteile gegen die AXA ergangen, in denen Verbrauchern erhebliche Prämienanteile zurückerstattet werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, die AXA hat Berufung gegen die Urteile eingelegt. Dennoch ist eine so hohe Zahl an Urteilen ein großer Erfolg für Verbraucher.

Weiteres Urteil gegen die AXA vor dem LG Kleve

Am 21.06.2018 ist durch das Landgericht Kleve ein weiteres Urteil vermutlich gegen die AXA ergangen.

Nach unseren Recherchen wurde dieses Urteil im Internet noch nicht für jeden zugänglich veröffentlicht, wohl aber in der Datenbank des juristischen Beck-Verlages. In dem Urteil wurde zwar die AXA nicht direkt benannt. Aus dem Tatbestand des Urteils (unter dem Tatbestand muss das Gericht kurz die Tatsachen zusammenfassen) wurde beschrieben, dass ein Kläger den Tarif „Vital 250“ bei einer Krankenversicherung abgeschlossen habe. Gibt man bei einer Internetsuchmaschine den Begriff „Vital 250“ ein, so stellt sich heraus, dass die AXA einen Krankenversicherungstarif unterhält, der „Vital 250“ benannt ist.

Auch das Landgericht Kleve hat festgestellt, dass die Prämienanpassungen unwirksam sind. Auch das Landgericht Kleve hat festgestellt, dass der Treuhänder nicht unabhängig war. Das Landgericht Kleve begründete dies damit, dass der Treuhänder über seine Treuhändertätigkeit hinaus einen Anstellungs- oder Dienstvertrag bei der AXA hatte und im Rahmen dieses Dienstvertrages Weisungen der AXA nachkommen musste. Bereits aus diesem Grund konnte der Treuhänder nicht unabhängig sein.

Sehr schön hat das Landgericht Kleve ausgeführt, dass die Zustimmung des Treuhänders zur Prämienerhöhung vom Gesetz eingeführt wurde, um wegen einer engen Verknüpfung mit dem Krankenversicherer zu verhindern, dass die Interessen der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt werden.

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