Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen sind oft unwirksam

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Beitragserhöhungen sorgen häufig für Verdruss bei PKV-Versicherten. Schlimmstenfalls führen besonders immense Erhöhungen sogar zu einer finanziellen Krise, da es vielfach keine Möglichkeit mehr gibt, zurück in die Gesetzliche zu wechseln.

Zwar verstößt eine Beitragserhöhung grundsätzlich weder gegen gesetzliche Vorschriften noch gegen allgemeine Gepflogenheiten. Sie muss allerdings die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die aktuelle Rechtsprechung hat festgestellt, dass genau das in der Regel nicht der Fall ist: die Beitragserhöhungen der meisten Versicherungen in den letzten Jahren waren rechtswidrig und somit unwirksam. Versicherungsnehmer haben daher jetzt die Möglichkeit, die Differenz zwischen der ursprünglichen und der neu festgesetzten Prämie zurückzufordern. Gerichte wie das OLG Köln haben Versicherten bereits fünfstellige Summen zugesprochen.

Viele Gerichtsurteile zugunsten der Versicherten

Hintergrund ist eine Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), nach der eine Erhöhung nur wirksam wird, wenn dem Versicherten die maßgeblichen Gründe dafür ausführlich und nachvollziehbar mitgeteilt werden (§ 203 Abs. 5 VVG). Ein solcher Grund kann etwa eine gestiegene Lebenserwartung oder erhöhte Kosten für neue Behandlungsmethoden sein.

Wenn man sich die Mitteilungsschreiben der Versicherungen aber einmal genauer anschaut stellt man fest, dass es sich nicht wie vorgeschrieben um einleuchtende Erläuterungen handelt, sondern um bloße Floskeln, meist ohne jeden Informationsgehalt oder sogar mit Werbecharakter. Eine solche Begründung reicht nicht aus, um wirksam die Beiträge anzuheben, so entschieden mehrere Gerichte. Beitragserhöhungen müssen vielmehr transparent und begründet sein.

Fast alle Versicherungen betroffen

Unsere Kanzlei, die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei hat nicht nur ein bahnbrechendes Urteil vor dem OLG Köln erzielt (Aktenzeichen 9 U 138/19), sondern im Anschluss auch vor den Gerichten in München und Frankfurt erfolgreich Rückerstattungen eingeklagt. Mittlerweile konnten wir neben der AXA auch gegen die Barmenia, die DKV, die ARAG sowie die BBKK hohe Erstattungen durchsetzen. Unzählige Kunden haben uns mittlerweile ihre Unterlagen zur Prüfung eingesandt, viele Verfahren sind daher noch in Vorbereitung. Unsere Erfahrung zeigt, dass nahezu keine Versicherung die Erhöhungen ausreichend begründet hat. Zwar muss keine ausführliche Angabe der versicherungsmathematischen Grundlagen erfolgen. Doch selbst wenn man nur niedrige Anforderungen an eine ausreichende Begründung stellt, haben die Versicherungen es reihenweise versäumt, diese zu erfüllen. 

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Die Verteidigung von Verbraucherrechten ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen als Versicherungsnehmer eine kostenlose und für Sie unverbindliche Überprüfung Ihrer PKV-Unterlagen mit anschließender - ebenfalls kostenfreier - telefonischer Erstberatung an. Unter Umständen zu viel gezahlte Beiträge fordern wir für Sie zurück. Unser vorrangiges Ziel ist dabei eine außergerichtliche gütliche Einigung – falls erforderlich werden wir Ihre Interessen jedoch auch vor Gericht vertreten und durchsetzen. Lassen Sie uns daher schnellstmöglich Ihre Unterlagen zukommen, damit wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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