Krankschreibung – die 10 häufigsten Fragen

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1. Frage: Wann muss ich mich krankmelden?

Unverzüglich, d. h. am ersten Tag der Erkrankung vor Arbeitsbeginn. 

2. Frage: Wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Grundsätzlich spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit; allerdings ist der Arbeitgeber berechtigt, diese bereits ab dem ersten Tag zu verlangen, auch wenn die Krankheit nur einen Tag andauert. 

3. Frage: Wie lange erhalte ich meine Vergütung?

6 Wochen – allerdings erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, danach leistet die Krankenkasse Krankengeld.

4. Frage: Kann mein Chef mich während der Krankheit kündigen?

Eine Krankheit hindert den Arbeitgeber nicht daran, wirksam eine Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung kann auch gerade aus krankheitsbedingten Gründen erfolgen, wenn eine sehr lange Krankheitsdauer oder häufige Kurzerkrankungen und eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. 

5. Frage: Darf ich während der Krankschreibung Sport treiben?

Es kommt auf die Art der Erkrankung an und inwiefern sich die Sportart positiv oder negativ auf den Verlauf der Erkrankung auswirkt. Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts tun, was verhindert, dass sie genesen und schnell wieder gesund werden. 

6. Frage: Darf mein Chef mich nach Hause schicken?

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss dafür sorgen, dass weder der Arbeitnehmer sich selber noch andere Mitarbeiter gefährdet.

7. Frage: Muss ich während der Krankheit erreichbar sein?

Sollten während der Arbeitsunfähigkeit Fragen aufkommen, die nur Sie beantworten können, sollten Sie dies tun, da Sie dem Arbeitgeber gegenüber Treuepflichten haben. Ansonsten muss man grundsätzlich nicht erreichbar sein. 

8. Frage: Muss ich die Art der Erkrankung nennen?

Nein, Ihr Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, unter welcher Krankheit Sie leiden. 

9. Frage: Muss ich mich gesundschreiben lassen?

Wenn Sie sich wieder fit fühlen, dürfen Sie ohne weiteren Arztbesuch an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. 

10. Frage: Darf mein Chef kontrollieren, ob ich wirklich krank bin?

In Verdachtsfällen kann der Arbeitgeber den medizinischen Dienst einschalten, der dann ein eigenes ärztliches Gutachten erstellt. Manche Arbeitgeber kontrollieren ihre Mitarbeiter auch selber; stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer nicht krank ist, kann dies zu einer Kündigung führen. 


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