Krebserregende Brustimplantate des Herstellers Allergan: Ihre Ansprüche

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im Jahr 2019 rief der Hersteller Allergan seine Brustimplantate zurück. Tausende Menschen sind hiervon betroffen. Was diese nun beachten sollten und welche Rechte in diesem Fall bestehen, erklärt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden.

Rückruf

Der Hersteller Allergan rief im Jahr 2019 weltweit seine Brustimplantate zurück, da diese im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.

Ansprüche

Betroffene sollten sich zwingend anwaltlich beraten lassen. Sowohl der Hersteller selbst, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie der behandelnde Arzt muss hier zur Verantwortung gezogen werden. „Je nach den Umständen des Einzelfalls haben Betroffene ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der Verletzung des Körpers und der Gesundheit,“ erklärt Anwältin Daniela Fisch, zuständig für den Bereich Medizinrecht.

Anspruchshöhe

Wie Ihnen Rechtsanwältin Fisch gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, hängt die Anspruchshöhe von den Umständen des Einzelfalles ab. Selbst ohne Ausbruch der Krebskrankheit besteht das Recht auf Ersatz von Zukunftsschäden im Wert von bis zu 100.000 Euro. Ist die Krankheit bereits ausgebrochen ist der Wert natürlich deutlich höher, ergänzt die Anwältin. Hinzu kommen noch materielle Schäden wie zum Beispiel die Kostenerstattung für die eingesetzten Implantate sowie die Kosten für eine Nachfolgeoperation oder auch ein sog. Haushaltsführungsschaden.

Verjährung

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, teilt Rechtsanwältin Daniela Fisch der Kanzlei Caesar-Preller aus Wiesbaden mit. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen. Da der Rückruf der Implantate im Jahr 2019 erfolgte, sollten Betroffene spätestens im Jahr 2022 verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

Sollten auch Sie betroffen sein, zögern Sie nicht, Frau Daniela Fisch, Anwältin der Kanzlei Caesar-Preller zu kontaktieren. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei.


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