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Kriminalfall mit Scheingewinnen? (Nachrang-)Darlehen für die bc connect GmbH (Insolvenz&Bafin)

  • 6 Minuten Lesezeit

Faktenlage

0. Update 

22.10.2021 

Meldung auf der verlinkten BaFin.de - Seite

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22.10.2021 |    Thema Unerlaubte Geschäfte  bc connect GmbH: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte    

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die bc connect GmbH, Eichigt, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. 

Die von der bc connect GmbH angebotenen Verträge rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

(...)

21.10.2021

Vorläufige Insolvenzverwaltung seit 20.10.2021:

(...)

Amtsgericht Chemnitz – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 314 IN 1922/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH, vertr. d. d. GF Rene Schindler Schloßweg 4, 08626 Eichigt OT Ebmath, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30812
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Schindler

ergeht am 20.10.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 20.10.2021 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

....

(...)

18.10.2021 

Hohe Resonanz: Dieser Beitrag vom 14.10.2021 wurde bis heute fast 3.000 (!) mal gelesen. Mittlerweile muss von über 10.000 Beteiligten ausgegangen werden, von denen ein Teil bereits ihr Geld "verzinst" zurückbekommen hat und ein Teil noch auf ihr Geld samt "Zinsen" vergeblich wartet. Die geschädigten Mandanten berichten uniso, dass die Nachrangdarlehen zur Anschubfinanzierung für subventionierte Mobilfunkverträge gedacht sein sollten. Zudem wird die Anwaltskanzlei Reime nunmehr mandatiert, für Klarheit und Rechtsdurchsetzung der Anleger zu sorgen. 

Vertrieb ohne Genehmigung: Mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 wurde das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) um Nachrangdarlehen erweitert. Künftig war die Vermittlung dieser Produkte nur noch mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO möglich. Ob der Clubbeitrag von € 300 ausreicht um der Ainova die fehlende Erlaubnis zu ersetzen, wird Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden. 

Nachrangdarlehen illegal: Nach Überprüfung der Nachrangklauseln in den Nachrangdarlehens-verträgen sind wir zum Ergebnis gekommen, dass sie den hohen Maßstäben der aktuellen BGH-Rechtsprechung nicht standhalten. 

Folge: Es liegen massenhaft illegale Einlagengeschäfte vor, was zusätzlich die Chancen für die Anleger erhöht, Gelder zurück zu bekommen. Um hier einmal zu demonstrieren was gemeint ist, zitieren wir aus BGH VI ZR 156/18 in Rz.27:

(...)

Die  Bestimmung macht nicht ausreichend klar und verständlich erkennbar, dass der Darlehensgeber mit der Vermögensanlage ein über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko übernimmt, dessen Realisierung er mangels Mitwirkungs- und Kontrollrechten in keiner Weise beeinflussen kann. Aufgrund der unmittelbar vor der Rangrücktrittsklausel befindlichen Bestimmungen zur festen Laufzeit und zu den monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen tritt für die angesprochenen Verkehrskreise auch nicht hinreichend deutlich zutage, dass es zu einer dauerhaften Aussetzung jeglicher Zahlung kommen kann. 

....

(...)

1. Wie die  die Portale diebewertung.de und samstags-zeitung.de als erste berichteten, gab es Hausdurchsuchungen (Schneeball- und Geldwäschesystem?), Untersuchungshaft und Kontenarreste: Deren Geschäftsführer befindet sich seit 12.10.2021 in Untersuchungshaft  und wurden Konten mit Millionenbeträgen arrestiert. Derzeit wertet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Hausdurchsuchungen aus.

2. Es gibt dramatische Berichte unserer Mandanten: Wie uns unsere Mandanten laufend berichten, wurden angebliche Handyverträge für Mitglieder der IG Metall und der Polizeigewerkschaft als Grund dafür genannt, Anlegergelder per kurzfristiger Nachrangdarlehen einzusammeln. 

Mandanten der Kanzlei Reime berichten auch, dass entweder niemand mehr auf Anrufe reagiert oder von dritter Seite versucht wird zu beschwichtigen. Ob dies bei bis zu 63% Zinsen binnen 90Tagen oder 300% binnen 365 Tagen nur ein Irrtum der Ermittlungsbehörden ist, dürfte zu bezweifeln sein. 

3. Weil die Verzinsung sehr hoch war, haben sich viele Anleger ihre Gelder samt Zinsen nicht gleich auszahlen lassen, Neuverträge unterschrieben und Freunde und Verwandte darauf aufmerksam gemacht. Auf diese Weise, also mangels fälliger Forderungen, konnte das System ohne Finanznot wachsen. Die Kundengelder wurden einfach in die Neuverträge umgebucht und blieben virtuell. Genauso lief es auch bei der Kriminalinsolvenz der Adcada-Gruppe in Rostock über die hier mehrfach berichtet wurde.

4. Vertrieb beschwichtigt: Kommt es zur Haftprüfung hat der der Geschäftsführer Gelegenheit, die angeblichen Geschäfte mit der Polizeigewerkschaft und der IG-Metall zu untermauern und die riesigen Bargeldtransfers (Annahme&Zinsauszahlungen) zu erklären.

5. Die Rolle der Vertriebsfirma Ainova Just Fit GmbH in Bezug auf den Verkauf & Vermittlung von Anträgen für die Projekthilfe I & II wird noch relevant werden. Ebenso ist relevant, dass deren Vermittler mit der Aussicht auf eine Mobilfunklizenz geworben haben unter dem Stichwort "ainova tel".

Grundsätzliches zum Geschäftsmodell

Es ist hier nicht unbekannt, dass die Vermittlung von Neukundenverträgen für Telekommunikationsdienstleister hoch subventioniert bzw. verprovisioniert werden. Etwas anderes ist jedoch, wie mit diesem Geschäftsmodell auf die Anleger zugegangen wurde.   Die Annahme von Bargeld von Anlegern und die Auszahlung von Zinsen in Briefkuveren in die Briefkästen von Anlegern ist schonmal ein starkes Indiz für eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung bzw. Geldwäsche. 

Wir hören den Berichten unserer Anleger ganz genau zu:

Wir vermissen seitens der Initiatoren den professionellen Umgang mit betriebswirtschaftlichen und finanzmarktrechtlichen Regelungen und Gesetzmäßigkeiten und sehen mittlerweile die polizeilichen und staatsanwaltlichen Maßnahmen durch Anlegerberichte bestätigt.    

Rechtslage 

1. Natürlich gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Allerdings lauten unsere anwaltlichen Erfahrungen anders bei solch utopisch hohen Zinsen: 

Hier ist leider mit einer Kriminalinsolvenz zu rechnen. Anleger sollten sich anwaltlichen Rat einholen, wie so kostengünstig wie möglich der eigene Schaden liquidiert werden kann. Strafanzeigen sind nunmehr zwecklos. 

Da Untersuchungshaft angeordnet wurde, muss §112 StPO beachtet werden: Die Untersuchungshaft darf gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat 

dringend verdächtig ist 

und ein Haftgrund besteht.

2. Erhärtet sich der Verdacht gar kein echtes Geschäft betrieben, Geld gewaschen und nur Scheinzinsen gezahlt zu haben, spielen die Risikobelehrungen und die Nachrangklauseln keine Rolle mehr. Es ginge dann nur noch um Schadensersatz wegen Betruges, um Rückforderungen von Scheingewinnen durch den Insolvenzverwalter und um Nachforschungen der Finanzämter.

3. Der Kontenarrest durch die Staatsanwaltschaft dient der Rückgewinnungshilfe im Strafverfahren. Gemeint ist der staatliche Zugriff auf Vermögensrechte des Beschuldigten nach der Strafprozess-ordnung, die an sich den Opfern einer Straftat zustehen.  Diese Regelungen dienen also dem Schutz Ihrer Rechte, welche jedoch geltend gemacht werden müssen! Wir stehen daher mit Rat und Tat zu Seite. 

Handlungsoptionen 

Was ist nun zu tun?

Rufen Sie uns einfach kostenfrei an   

unter 0800 77 42 667

wir erklären Ihnen alles. 

Wir benötigen von ihnen Ihre/n letzten Nachrangdarlehensvertrag /-verträge in Kopie sowie die Daten zur Rechtsschutzversicherung und

bitten um Beachtung des hier verlinkten Kontaktformulares. 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengmeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/


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