Krise bei den offenen Immobilienfonds verschärft sich – KanAm Grundinvest in Liquidation!

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Nach dem Fonds „DEGI INTERNATIONAL" im November 2011 ist nun ein weiterer großer offenen Immobilienfonds am Ende: auch der KanAm Grundinvest wird nunmehr abgewickelt.

Offen ist dagegen nach wie vor die Frage, wie es bei den beiden verbleibenden großen Fonds, dem SEB Immoinvest und dem CS EUROREAL weitergeht  - eine Wiedereröffnung muss bis spätestens Mai 2012 erfolgen. Ob es soweit kommen wird ist aber noch nicht abzusehen.

Anleger, die in die betroffenen Fonds investiert haben, sollten diese kritische Situation dazu nutzen Ihr Engagement zu überdenken. Selbstverständlich ist bei all diesen Fonds, auch wenn die Rücknahme der Anteile durch die Fondsgesellschaft ausgesetzt ist oder sich der Fonds bereits in Liquidation befindet, ein Verkauf der Anteile über die Börse möglich. Hierbei müssen allerdings erhebliche Kursabschläge hingenommen werden. Häufig bieten sich aber gute Ansatzmöglichkeiten einer Rückabwicklung gegenüber den vermittelnden Banken oder Finanzberatern. Dies ist die einzige Möglichkeit, sich unbeschadet aus dem Engagement zu lösen und das einbezahlte Kapital zurückzuerhalten. Sowohl Banken als auch freie Berater/Vermittler sind nämlich zur anlagegerechten Beratung verpflichtet. Dies bedeutet nach der Rechtsprechung des BGH, dass über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände, insbesondere die Risiken der empfohlenen Anlage, aufgeklärt werden muss.

Aus Gesprächen mit zahlreichen von uns vertretenen Mandanten wissen wir aber, dass bei der Vermittlung dieser Fonds häufig gegen Beratungs- und Aufklärungspflichten verstoßen worden ist. So wurde oftmals nicht über die Gefahr einer Schließung oder gar Rückabwicklung des Fonds, der Möglichkeit von Verlusten oder über an die Bank gezahlte Provisionen (sog. „Kick-Backs") aufgeklärt. Anleger, die ihre Fondsanteile ab 2009 erworben haben hätten zudem über die generelle Krise der offenen Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise und bereits erfolgte Schließungen (z.B. bei DEGI INTERNATIONAL, CS EUROREAL) informiert werden müssen. Häufig wurden diese Fonds aber als absolut sichere  Geldanlage dargestellt, die sich auch zur Altersvorsorge eigne.

Die Anleger sollten daher von einem im Kapitalmarktrecht versierten Anwalt die Möglichkeiten einer Rückabwicklung prüfen lassen. Die Kanzlei KKWV vertritt zahlreiche Anleger der betroffenen Fonds und hat Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Erste Klagen bezüglich der Fonds CS EUROREAL und DEGI INTERNATIONAL wurden von uns bereits eingereicht.

Bezüglich der Verjährung ist zu beachten!

Für Anteile, die nach dem 01.01.2002 erworben wurden, gilt die allgemeine kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Umständen der Falschberatung erhalten hat, zu laufen. Bei Erwerb der Fonds über Banken und Sparkassen ist aber, wenn die Käufe vor dem 04.08.2009 erfolgt sind, die spezielle Verjährungsfrist des § 37a WpHG a. F. zu beachten. Diese stellt auf das Kaufdatum ab. Das bedeutet, dass hier -  je nach Erwerbszeitpunkt  - spätestens zum 04.08.2012 eine Verjährung der Ansprüche eintritt.  

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt der Tätigkeit.  

Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki


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