Krypto Trading Betrug, Trading mit Aktien und anderen Kapitalanlagen
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Das Trading mit Aktien und anderen Kapitalanlagen im Internet birgt Risiken durch unseriöse Plattformen und betrügerische Broker, die hohe Renditen versprechen, jedoch oft in Betrug enden. Ein verbreiteter Betrug ist der Krypto Trading Betrug, bei dem Anleger durch gefälschte Plattformen und Versprechungen auf schnelle, hohe Gewinne angelockt werden, nur um letztendlich ihr Geld zu verlieren.
Betrügerische Merkmale umfassen gefälschte Kursverläufe, Auszahlungsverweigerungen und die Forderung nach weiteren Einzahlungen. Betroffene sollten jegliche Kommunikation sichern, keine weiteren Zahlungen leisten und einen auf Krypto Trading Betrug spezialisierten Anwalt konsultieren.
Krypto Trading Betrug: Handelsplattformen
Als Merkmale einer betrügerischen Plattform gelten die visuelle Nachahmung legitimer Websites, gefälschte Kursverläufe, die Verweigerung von Gewinnausschüttungen und der Druck zur Vornahme weiterer Einzahlungen.
Weitere Betrugsmethoden umfassen Chargeback-Anbieter, die erfolglos versprechen, verlorenes Geld zurückzuholen, und Rip Deals, bei denen Opfern bei physischen Treffen Wertgegenstände gestohlen werden.
Zur Erkennung eines Krypto Trading Betrugs raten wir, skeptisch bei niedrigen Ersteinzahlungen, unrealistischen Renditen, Auszahlungsverweigerungen, zusätzlichen Zahlungsforderungen ohne vorherige Auszahlung, mangelndem Informationsmaterial, Druck zu sofortigen Einzahlungen und der Anforderung von Identitätsnachweisen zu sein.
Opfern von Krypto Trading Betrug empfehlen wir, alle Kommunikationen auf allen Kanälen zu sichern, keine weiteren Einzahlungen zu tätigen, Fernwartungssoftware zu löschen, Online-Banking-Zugänge zu ändern, Transaktionsdaten zu notieren und schnellstmöglich einen spezialisierten Anwalt diesbezüglich zu konsultieren.
Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt
Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind.
Aktuell häufen sich die Fälle, in welchen arglose Internetnutzer zu vermeintlich attraktiven Geldanlagen gelockt werden. Nicht selten wird ihnen vorgegaukelt, dass ein kleiner Einsatz von beispielsweise EUR 250,00 oder EUR 500,00 innerhalb weniger Stunden oder Tage sich vervielfacht hat und es sich daher lohnen würde erheblich höhere Beträge bei einer solch hohen zu erwartenden Rendite zu investieren. Auch finden sich dubiose Angebote zu Sparanlagen oder Festgeldanlagen sowie Aktien und Kryptoanlagen im Netz.
Wenn dann die Anlage vermeintlich, zumindest auf dem Papier, Rendite abgeworfen hat und man das Geld nebst Gewinn wieder zurückerhalten möchte, kommt es regelmäßig zu Problemen, die vorgeschoben werden. Nicht selten wird man dann aufgefordert weitere Gelder einzubezahlen, um eine Kommission zu leisten oder eine angeblich angefallene Steuer auszugleichen.
Spätestens dann wird vielen Geschädigten klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Keinesfalls sollten weitere Zahlungen dann geleistet werden.
Nicht selten sind die Betrüger im Ausland nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten ermittelbar und auch Vermögen nur partiell sicherstellbar.
Daher geraten für den Geschädigten unweigerlich die beteiligten Banken in den Fokus. Der Geschädigte hat regelmäßig eine Überweisung über seine Hausbank an eine Bankverbindung, die ihm von den Betrügern zum Kauf von Aktien oder zur Eröffnung von Konten vorgegeben worden ist, vorgenommen. Seine Hausbank hat diese ausgeführt.
Banken untereinander sind verpflichtet sich gegenseitig zu warnen bzw. Hinweise zu erteilen, wenn im Einzelfall eine Gefährdung des Kunden in Betracht kommt, weil er droht Opfer einer Straftat eines anderen Kunden zu werden.
Zwar besteht keine generelle Pflicht von Banken, ob die Abwicklung einer Überweisung Risiken für den Kunden begründen kann. Auch kann von einer Bank nicht eine Kontoüberwachung ohne besondere Anhaltspunkte verlangt werden. Im Einzelfall bestehen jedoch Hinweis- und Warnpflichten, insbesondere dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhender objektiver Evidenz den Verdacht der Veruntreuung schöpft.
Handlungsempfehlungen
Hierbei sind die Besonderheiten des Zahlungsverkehrs zu beachten. Der geschädigte Kunde steht nicht in einer vertraglichen Verbindung mit der Bank des Betrügers. Die Hinweis- und Warnpflichten hat die Bank des Betrügers gegenüber der Bank des Geschädigten zu erfüllen. Das Opfer hat nun Anspruch gegen seine Bank auf Abtretung von Ansprüchen gegen die Bank des Betrügers, um gegenüber dieser Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Betrugsopfer sollten in jedem Fall schnell handeln, wenn sie erkennen, dass sie betrogen worden sind. Dies gilt auch in Bezug auf die Verjährung, da der BGH klargestellt hat, dass es für das Anlaufen der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist auf die Kenntnis der Bank des Opfers von der Verletzung der Hinweis- und Warnpflichten und nicht auf die Kenntnis des Opfers ankommt.
Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.
KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.
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Wenn Sie auch ein Opfer von Falschberatung oder Fehlinformation im Bereich Geldanlage und Investment geworden sind, zögern Sie als Opfer nicht einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte einzuschalten.
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