KTG Agrar: Für die Anleger ist es 5 vor 12

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Für die Anleger der insolventen KTG Agrar SE ist es 5 vor 12. Nach der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens Anfang September kristallisiert sich immer stärker heraus, dass sie enorme finanzielle Verluste befürchten müssen.

Die Worte des Sachwalters, dass nur von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote für die Gläubiger auszugehen sei, dürften den Anlegern in den Ohren klingeln. „Das bedeutet wahrscheinlich nichts anderes, als dass die Insolvenzquote nah bei null liegen dürfte und damit fast der Totalverlust der investierten Gelder droht. Daher sollten die Anleger diese Äußerungen auch als Weckruf verstehen und nicht nur auf das Insolvenzverfahren setzen, um ihre Verluste zu minimieren. Jetzt müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Die Lage bei der KTG Agrar SE stellt sich desaströs dar. Wie der Agrarkonzern mitteilt, ist das Unternehmen mit rund 394 Millionen Euro überschuldet. Der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liegt in einer ähnlichen Größenordnung. Ins Bild passt auch, dass mit der NOA Naturoel Anklam AG, der Delta Agrar Handels GmbH und der Delta Agrar GmbH drei Tochterunternehmen ebenfalls Insolvenz angemeldet haben. Die Forderungen der Muttergesellschaft gegen diese Unternehmen dürften nicht mehr einzutreiben sein.

Von einer Sanierung des Unternehmens ist inzwischen auch keine Rede mehr. Vielmehr werde angestrebt, einen Investor zu finden. Auch das dürfte den Anlegern vermutlich nichts bringen. Ihre 342 Millionen Euro, die sie über die Anleihen Biowertpapier II und III in die KTG Agrar gepumpt haben, stehen dennoch im Feuer. Das Anleger-Geld ist vermutlich irgendwo im undurchschaubaren Firmengeflecht des Ex-KTG-Vorstands Siegfried Hofreiter versickert.

Auch der ehemalige Chef rückt in den Fokus, wenn es darum geht, Schadensersatzansprüche für die Anleger durchzusetzen. Die Unternehmensführung soll chaotisch gewesen sein. Von fehlenden Kontrollsystemen und unangemessenen Kosten ist die Rede. „Hier lassen sich möglicherweise Haftungsansprüche durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Röhrenbeck. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Berater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht. Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Es muss in alle Richtungen geprüft werden.“

Trotz der geringen Aussichten auf eine lohnende Insolvenzquote sollten die Anleger nicht vergessen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 17. März 2017 anzumelden. Eine erste Gläubigerversammlung ist für den 6. Oktober 2016 geplant und wird schon erste Aufschlüsse zum weiteren Fortgang des Verfahrens geben. „Für die Gläubiger ein wichtiger Termin, bei dem sie ihre Interessen entweder persönlich wahrnehmen oder sich vertreten lassen sollten“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/

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