Kündigung als Arbeitnehmer - das gilt es zu beachten

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Wie kündige ich als Arbeitnehmer richtig mein Arbeitsverhältnis?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer meist ein großer Schritt, der mit einem gewissen Risiko behaftet ist. Oftmals stellen sich dem Arbeitnehmer insbesondere die Fragen, wie für ihn die Kündigung aussehen muss, wie er die Kündigung richtig einreicht und worauf er besonders achten muss.


  • Fristgerechte (ordentliche) Kündigung

Eine fristgerechte Kündigung erfordert keinen speziellen Kündigungsgrund. Entscheidend für die Wirksamkeit ist jedoch, dass die Kündigung korrekt eingelegt wird:

Korrekte Form und rechtssichere Zustellung: 

Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung rechtswirksam wird, ist die Kündigung unbedingt schriftlich zu fassen, das Kündigungsschreiben persönlich zu unterschreiben und im Original einzureichen.

Bei einer persönlichen Zustellung der Kündigung an den Arbeitgeber empfiehlt es sich, einen Zeugen mitzunehmen. Dieser Zeuge sollte auch den Inhalt des Kündigungsschreibens selbst sowie den Akt der Unterzeichnung dieses spezifischen Kündigungsschreibens bezeugen können.  

Weitere empfehlenswerte Zustellungsoptionen, die keinen persönlichen Kontakt zum Arbeitgeber erfordern, sind:


-per Bote

-per Einwurfeinschreiben


Bei der Zustellung per Bote bzw. Zeuge ist es für eine lückenlos dokumentierte und damit rechtssichere Zustellung entscheidend, dass der Zeuge/Bote:


  • das Kündigungsschreiben selbst gelesen hat,
  • er auf einer Kopie dieses Kündigungsschreibens vermerkt, dass durch ihn das Original unter Angabe des entsprechenden Datums eingeworfen wurde und diese Kopie ebenfalls unterzeichnet,
  • er das Original eigenhändig in einen Umschlag legt und verschließt,
  • er den verschlossenen Umschlag mitsamt dem Original selbst in den Briefkasten des Arbeitgebers einwirft.


Gleiches gilt für die Zustellungsoption des Einwurfeinschreibens. Auch hier sollte ein Zeuge die einzelnen Schritte durchführen und diese entsprechend dokumentieren.

Zusätzlich können die einzelnen Schritte auch noch per Video dokumentiert werden.

Weitere wichtige Punkte, die es als Arbeitnehmer zu bedenken gilt:

Urlaubstage: Nehmen Sie Ihre Resturlaubstage idealerweise während der Kündigungsfrist. Falls das nicht möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber diese finanziell abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Fordern Sie unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, das Ihre Tätigkeiten und Leistungen dokumentiert.


Unbedingt zu beachtende Fristen

Hier muss auch der Arbeitnehmer zwischen der Probezeit und dem Arbeitsverhältnis nach der Probezeit unterscheiden.

  • Während der Probezeit:

Gesetzliche Kündigungsfrist: 

2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). 


  • Nach der Probezeit:

Gesetzliche Kündigungsfrist: 

Richtet sich für den Arbeitnehmer nach den gesetzlichen Anforderungen gem. §622 Abs. 1 BGB und beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).

ACHTUNG: Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers weicht hiervon ab.

Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: 

Diese kann von der gesetzlichen Frist abweichen, wenn dies vertraglich/ tarifvertraglich vereinbart wurde.


  • Fristlose (außerordentliche) Kündigung

Eine fristlose Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (§ 626 BGB). Auch bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung ist die oben beschriebene korrekte Form und eine rechtssichere Zustellung zu beachten. 


Kündigungsgrund: 

Muss nur auf Nachfrage schriftlich bekannt gegeben werden. 

Beispiele hierfür können unter anderem die wiederholte Nichtzahlung des Gehalts oder erhebliche Arbeitszeitverletzungen sein.

Beachtung der Frist: 

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. (§ 626 Abs. 2 BGB)

Urlaubstage und qualifiziertes Arbeitszeugnis: 

Auch hier sollten Resturlaubstage und das Arbeitszeugnis thematisiert werden.

Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich in vielen Fällen, sich für diesen Schritt einen rechtlichen Beistand zu suchen.  

Kanzlei Gutes Recht - Wir helfen Ihnen bei diesem Schritt weiter! Melden Sie sich gerne für ein Erstgespräch bei uns.



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