Kündigung als Führungskraft oder Personaler: Der häufigste Fehler – und wie Sie ihn vermeiden

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Wenn Personalverantwortliche oder Führungskräfte selbst die Kündigung erhalten, tappen viele in eine Falle. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck erklärt, welcher psychologische Fehler besonders häufig passiert – und wie man als Betroffene oder Betroffener klug reagiert:

Der Irrtum liegt weniger im rechtlichen Bereich, sondern vielmehr in der emotionalen Reaktion auf die Kündigung. Viele sind überfordert damit, wie sie sich als gekündigte Führungskräfte oder HR-Profis verhalten sollen. Das fällt besonders schwer, weil sie bislang selbst Entscheidungen über Kündigungen getroffen und arbeitsrechtliche Maßnahmen mitgetragen haben. Plötzlich selbst Betroffene zu sein, ist für viele ein Bruch mit dem bisherigen Selbstverständnis. Gefühle wie Enttäuschung, Ohnmacht und Scham sind die Folge.

In dieser Belastungssituation suchen viele Trost bei Freunden und Familie. Andere ziehen sich völlig zurück. Manche suchen aktiv das Gespräch mit der Geschäftsführung – oft in der Hoffnung auf eine Klärung oder Wiedereinstellung. Doch all das ist in vielen Fällen nicht hilfreich – im Gegenteil: Wer unvorbereitet in solche Gespräche geht, riskiert Äußerungen, die später in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen einen verwendet werden könnten. Und wer passiv bleibt, vergibt seine Chancen auf eine hohe Abfindung. Das gilt meist auch, wenn man auf gut gemeinte Ratschläge von arbeitsrechtlichen Laien hört.

Gerade weil Führungskräfte häufig über Jahre eng mit der Unternehmensspitze zusammengearbeitet haben, ist das Gefühl des „Verrats“ besonders intensiv. Üblicherweise haben Personaler und Führungskräfte viel Unterstützung durch deren Vorgesetzte bekommen. Diese emotionale Bindung erschwert es, die Kündigung sachlich einzuordnen – was wiederum die Handlungsfähigkeit blockiert.

Expertenrat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Wer als Führungskraft oder HR-Mitarbeiter eine Kündigung erhält – oder bereits eine Trennung angedeutet bekommt – sollte umgehend rechtliche Unterstützung suchen. Warten Sie nicht ab und versuchen Sie nicht, das Problem allein zu lösen. Sprechen Sie zeitnah, im Fall einer Kündigung noch am selben Tag, mit einem auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zahlreiche Kanzleien bieten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an. Lassen Sie Ihre rechtlichen Optionen, Kündigungsschutzklage und Abfindungschancen, umgehend prüfen. Hier zählt jeder Tag, denn Fristen laufen.

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