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Kündigung aufgrund von ärztlicher Empfehlung: Ein umsichtiger Schritt mit rechtlichen Folgen

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Gesundheit ist unser höchstes Gut – eine Weisheit, die besonders im Arbeitsleben von entscheidender Bedeutung ist. Nicht selten führen belastende Arbeitsbedingungen, sei es durch körperliche Strapazen oder psychische Belastungen wie Stress, Mobbing oder Burnout, dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernsthaft erkranken. In solchen Fällen kann der Rat eines Arztes, das Arbeitsverhältnis zu beenden, eine notwendige Maßnahme für die Wiederherstellung der Gesundheit darstellen. Doch eine solche Entscheidung ist weitreichend und sollte wohlüberlegt sein, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Rechtliche Herausforderungen: Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine gesundheitsbedingte Kündigung zieht häufig die Frage nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) nach sich. Im Kern steht die Befürchtung, dass die Agentur für Arbeit eine sogenannte Sperrzeit verhängt, während der kein Anspruch auf ALG I besteht. Diese Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen betragen und wird verhängt, wenn die Arbeitslosigkeit durch das Verhalten des Arbeitnehmers ohne einen wichtigen Grund herbeigeführt wurde.

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Wie lässt sich eine Sperrzeit vermeiden?

Entscheidend ist hier der Nachweis eines wichtigen Grundes für die Kündigung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert wurden, gelten typischerweise als solche wichtigen Gründe. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, ist es jedoch erforderlich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur ihre gesundheitliche Situation darlegen, sondern auch die Empfehlung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ärztliche Bescheinigung belegen können.

Dokumentation ist entscheidend

Ein spezielles Formular der Agentur für Arbeit, das von behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausgefüllt wird, kann diesen Prozess unterstützen. Wichtig ist, dass dieses Attest nicht nur die gesundheitliche Einschränkung bescheinigt, sondern explizit die Notwendigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestätigt. Auch wenn die Nutzung dieses Formulars nicht obligatorisch ist, bietet es eine strukturierte Möglichkeit, die erforderlichen Informationen zu dokumentieren.

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Die Wahl der Kündigungsart

Mit einem ärztlichen Attest in der Hand können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl eine außerordentliche (fristlose) als auch eine ordentliche Kündigung in Betracht ziehen. Für eine außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes unerlässlich, was durch das ärztliche Attest nachgewiesen werden kann. Bei einer ordentlichen Kündigung hingegen wird die Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen erforderlich.

Eine Alternative: Krankschreibung statt Kündigung

Bevor der Schritt der Kündigung vollzogen wird, sollte geprüft werden, ob nicht zunächst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und damit verbundene Lohnfortzahlung oder Krankengeldleistungen eine Option darstellen. Diese Maßnahme bietet den Vorteil, den Arbeitsplatz vorerst zu behalten, während man sich der Genesung widmet, und gleichzeitig finanzielle Einbußen zu minimieren.

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Die Bedeutung professioneller Beratung

Angesichts der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und der potenziellen finanziellen Konsequenzen ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Beratungsstelle unerlässlich. Eine solche Beratung kann nicht nur individuelle Fragen klären, sondern auch dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und den Weg für eine gesundheitliche Erholung zu ebnen.

Fazit

Die Entscheidung, auf ärztlichen Rat hin eine Kündigung auszusprechen, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Sie erfordert eine umfassende Abwägung der gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekte. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können jedoch die Risiken minimiert und die Weichen für eine positive Zukunft gestellt werden.

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RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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