Kündigung des Arbeitsvertrags, was tun? Erste-Hilfe für Arbeitnehmer.

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- Was ist ein Aufhebungsvertrag?

- Kann mich mein Arbeitgeber fristlos kündigen?

- War die Kündigung rechtmäßig?

- Welche Schritte folgen als nächstes?

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für viele Menschen eine einschneidende Erfahrung mit weitreichenden Folgen. Dabei ist nicht immer auf Anhieb nachvollziehbar, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig erging und ob Ihnen, als Arbeitnehmer, womöglich Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber zustehen.

Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Fragen zur Kündigung.

 

1. Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Unter einem Aufhebungsvertrag ist die Einigung über die Beendigung des Arbeitsvertrags zu verstehen, er stellt damit keine Kündigung im eigentlichen Sinne dar. Ein Aufhebungsvertrag setzt Ihre Zustimmung voraus.

Womöglich umgeht Ihr Arbeitgeber damit eine gesetzliche Kündigungsfrist oder hält Ihnen eine nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zustehende Abfindung vor. Außerdem könnte ein Aufhebungsvertrag dazu führen, dass die Agentur für Arbeit Ihnen eine Auszahlungssperre für Ansprüche auf Arbeitslosengeld erteilt, schließlich waren Sie an der Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags selbst beteiligt.

Unsere Empfehlung: Unterzeichnen Sie einen Aufhebungsvertrag nicht voreilig und lassen Sie sich keinesfalls zu einer Unterschrift drängen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um Bedenkzeit und ziehen Sie bei Zweifeln einen Anwalt zu Rate.

 

2. Fristlose (außerordentliche) Kündigung nur aus wichtigem Grund!

Eine fristlose Kündigung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Gem. § 626 BGB kann Ihnen nur dann fristlos gekündigt werden, wenn Ihrem Arbeitgeber im Einzelfall nicht mehr zugemutet werden kann, Sie weiter zu beschäftigen.

Dies setzt eine schwerwiegende Verfehlung Ihrerseits oder dringende betriebliche Gründe voraus. Ob ein derartiger Grund wirklich für eine fristlose Kündigung ausreicht, hängt von Ihrem Einzelfall ab. In den meisten Fällen muss der Arbeitgeber zuvor jedenfalls eine Abmahnung erteilen oder  den Arbeitnehmer zunächst versetzen. Außerdem muss die Kündigung aus einem wichtigen Grund zeitnah, innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes, durch Ihren Arbeitgeber erfolgt sein.

Eine betriebsbedingte fristlose Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet. Erst wenn nahezu alle anderen Möglichkeiten, insbesondere eine ordentliche Kündigung, nicht mehr möglich sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie fristlos kündigen.

 

3. Rechtmäßig gekündigt? – Checkliste.

3.1 Fristen

 Eine Kündigungsfrist kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz  ergeben. Die gesetzlichen Kündigungsfristen orientieren sich an der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses (§ 622 BGB) und kann mehrere Monate betragen!

3.2 Form

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also von Ihrem Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig unterschrieben sein. Eine formwidrige Kündigung ist grundsätzlich unwirksam, jedoch sollten Sie auch hiergegen vorgehen.

3.3 Anhörung des Betriebsrates 

 Wenn Ihr Arbeitgeber über einen Betriebsrat verfügt, ist dieser stets vor einer Kündigung anzuhören! Auf dessen Zustimmung kommt es jedoch nicht an. Fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat nach, ob dieser informiert wurde.

3.4 Kündigungsschutz 

Sind Sie bereits mehr als 6 Monate bei einem Betrieb mit mehr als 10 Angestellten tätig, hat dieser bei einer Kündigung die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Dies gilt nicht für eine Kündigung während der Probezeit.

Die Folge: Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht grundlos kündigen und hat Regeln zu beachten.

Beispielsweise muss eine gerechte Sozialauswahl erfolgen. Hierbei sind die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und persönliche Umstände, wie  beispielsweise eine Schwerbehinderung oder Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.

Mitglieder des Betriebsrates oder schwangere Arbeitnehmerinnen genießen hierbei einen besonderen Kündigungsschutz.

Unter Umständen hätte Ihr Arbeitgeber auch mögliche Maßnahmen treffen müssen, die Ihnen eine Weiterbeschäftigung im Betrieb ermöglichen. Im Falle der Schließung einer Niederlassung oder einer Abteilung, hat Ihr Arbeitgeber zunächst die Pflicht, die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort oder in einer anderen Funktion auszuschöpfen.

3.5 Abfindung

Sollte eine betriebsbedingte Kündigung nach alledem unumgänglich sein, so steht Ihnen nur unter besonderen Umständen eine Abfindung zu. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen hängt von Ihrem Einzelfall ab.

 

4. Welche Schritte folgen? 

 - Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend.

- Soweit Ihr Betrieb über einen Betriebsrat verfügt, wenden Sie sich zeitnah an diesen.

- Beantragen Sie ein Arbeitszeugnis bei Ihrem Arbeitgeber, hierauf haben Sie einen Anspruch.  

 Sollten Sie an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung zweifeln und gerichtlich dagegen vorgehen wollen, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Beachten Sie unbedingt, dass Sie ab Zugang der Kündigung innerhalb von 3 Wochen Klage bei einem Arbeitsgericht erheben müssen.

 

Wir beraten Sie gerne.


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