Kündigung des Bausparvertrags: Vorsicht vor falschen Ratschlägen

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Bausparer berichten gehäuft über gezielte Falschberatungen. Danach soll es sinnvoll sein, auf alte Bausparverträge keine Einzahlungen mehr zu erbringen, um eine Kündigung zu verhindern, oder gleich in einen neuen Tarif der Bausparkasse zu wechseln. Beide Empfehlungen sind falsch und dienen nur dem Provisionsinteresse des vermeintlichen Beraters und der Bausparkasse.

Witt Rechtsanwälte haben sich als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien bundesweit auf die Vertretung von Bausparern spezialisiert, deren Bausparvertrag vorzeitig von der Bausparkasse gekündigt wurde. Sie beraten mittlerweile eine dreistellige Zahl von betroffenen Bausparern und haben für diese die Kündigungen der Bausparkassen geprüft. In allen Fällen waren die Kündigungen unzulässig, so dass die Bausparer gegen die Bausparkasse vorgehen können. Darüber wurde bereits mehrfach in Rechtstipps auf anwalt.de berichtet.

In den letzten Wochen meldeten sich bei Witt Rechtsanwälte mehrmals verunsicherte Bausparer, die von einem Berater vor einer drohenden Kündigung der Bausparkasse gewarnt worden waren. Um diese zu verhindern sollten die Bausparer zumindest die Einzahlungen auf den Bausparvertrag stoppen oder noch besser in einen aktuellen Bauspartarif wechseln. Damit wurden die Pressemeldungen über die massenhaften Kündigungen alter Bausparverträge offensichtlich dazu genutzt, Bausparer zu täuschen, um neue Provisionen verdienen und unliebsame Bausparverträge ohne Kündigungen beenden zu können. Dieses Vorgehen ist in hohem Masse verwerflich und betroffene Bausparer sollten sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, bevor sie derartigen Ratschlägen Folge leisten.

Es ist falsch, dass ein Stopp der Einzahlungen auf den alten Bausparvertrag grundsätzlich sinnvoll ist, um eine Kündigung zu verhindern. Die Bausparkassen haben vielmehr gehäuft gerade solchen Bausparern gekündigt, die schon länger nicht mehr eingezahlt hatten. Die laufenden Einzahlungen stehen einer Kündigung entgegen, solange durch sie nicht die volle Bausparsumme erreicht wird. Erst dann ist eine Kündigung der Bausparkasse möglich. In der Regel wirkt die Fortsetzung der Einzahlungen damit einer Kündigung sogar entgegen.

Es ist falsch, aus Angst vor einer Kündigung in einen neuen Bauspartarif zu wechseln. Das hat regelmäßig mindestens eine extreme Reduzierung der Zinsen für das Bausparguthaben zur Folge - im schlimmsten Fall greift der niedrige Zinssatz sogar rückwirkend.

Wer solchen falschen Ratschlägen bereits gefolgt ist, sollte sich dringend über Schadensersatzansprüche gegen den Berater von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. 

Witt Rechtsanwälte informieren dazu auch auf www.witt-rechtsanwaelte.de.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München

 


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