Kündigung: DESHALB haben Sie gute Chancen auf eine hohe Abfindung (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Der Kündigungsschutz ist wie ein Wertgegenstand. Trotzdem verzichten viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung darauf, vor Gericht zu gehen und ihren Kündigungsschutz auszuspielen. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wieviel ein guter Kündigungsschutz einbringen kann und was man tun muss, um die hohe Abfindung zu bekommen.


Bei den meisten Kündigungen gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist von Ausnahmen abgesehen allein Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dabei gilt grundsätzlich: Je stärker der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, desto stärker seine oder ihre Verhandlungsposition bei gerichtlichen Abfindungsverhandlungen.


Um den Kündigungsschutz geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreichen. Nur ein Arbeitsgericht kann die Kündigung für unwirksam erklären und dem Arbeitnehmer effektiv seinen alten Job zurückgeben. Und nur mit dem Druckmittel einer erfolgversprechenden Klage wird der Arbeitgeber bereit sein, eine Abfindung zu zahlen. Reicht der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Klage ein, wird sich der Arbeitgeber kaum auf Verhandlungen einlassen.


Um eine hohe Abfindung zu erreichen, muss der Arbeitnehmer also regelmäßig, erstens: ausreichend gute Klagechancen haben, zweitens: rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen.


Hat der Arbeitgeber ein hohes finanzielles Risiko, wenn er die Klage verliert, und ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er die Klage verliert, wird er eher bereit sein, mit der Abfindungssumme nach oben zu gehen, wie folgendes Beispiel zeigt:


Ein gekündigter Arbeitnehmer hat zuletzt 4.000 Euro brutto verdient. Da sein Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigt und er mit sieben Monaten Betriebszugehörigkeit länger als ein halbes Jahr dabei war, gilt für ihn das Kündigungsschutzgesetz. Er hat also einen starken Kündigungsschutz.


Nach der Kündigung wurde rechtzeitig innerhalb der Dreiwochenfrist geklagt. Absehbar ist, dass der Prozess mindestens ein Jahr dauern wird, bevor ein Urteil gesprochen wird. Da ebenfalls absehbar ist, dass der Arbeitgeber nicht alle Voraussetzungen der Kündigung beachtet hat, sind die Erfolgschancen der Klage gut.


Der Arbeitgeber steht also vor der Wahl: Entweder er riskiert den wahrscheinlichen Prozessverlust, der ihn zwingen könnte, mindestens zwölf Bruttomonatsgehälter plus Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Zudem müsste er den gekündigten Arbeitnehmer nach allem, was geschehen ist, weiter beschäftigen. Oder er zahlt eine Abfindung von beispielsweise drei bis fünf Bruttomonatsgehältern. Im Verhältnis zum finanziellen Nachteil, den der Arbeitgeber im Fall eines Prozessverlustes hätte, wäre diese Abfindung für ihn immer noch ein gutes Geschäft.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Klagen Sie nicht ohne Anwalt. Die besten Verhandlungsergebnisse erreichen Sie erfahrungsgemäß mit einem oder einer auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisierten Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht. Rufen Sie ihn oder sie unmittelbar nach der Kündigung an, am besten als Erstes, nachdem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. So nutzen Sie optimal Ihre Klagechancen.


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