Kündigung erhalten: Der größte Fehler des Arbeitnehmers – und wie er ihn vermeidet

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Was ist der größte Fehler, den Arbeitnehmer oft machen, wenn sie eine Kündigung erhalten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der typischerweise größte Fehler nach einer Kündigung ist: Der Arbeitnehmer reagiert nicht sofort!

Tatsächlich belastet die Kündigung jeden Arbeitnehmer, sie schickt einen auf eine emotionale Achterbahnfahrt: Manche reagieren wütend, verzweifelt und suchen Ablenkung, andere ziehen sich zurück und verabschieden sich für einige Zeit von jeder aktiven Tätigkeit.

Arbeitnehmer, die sich derart gehen lassen, verschenken wertvolle Zeit; Zeit, die sie nach einer Kündigung nicht haben, denn: Nach dem Zugang des Kündigungsschreibens fangen wichtige Fristen an; Fristen, von denen es abhängt, ob der Arbeitnehmer seinen Job rettet, eine hohe Abfindung mitnimmt – oder leer ausgeht.

Weithin bekannt ist, dass man für eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen Zeit hat. Wer diese Frist versäumt, hat regelmäßig keine Chance mehr, die Kündigung rückgängig zu machen oder sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen, denn: Das geht nur mit einer fristgemäß beim Arbeitsgericht eingereichten Kündigungsschutzklage!

Bis zum Ende der Dreiwochenfrist sollte man allerdings nicht warten: Es gibt nämlich auch andere Fristen, unter anderem die etwa drei- bis fünftägige Frist für die sofortige Zurückweisung der Kündigung. Nur wenn der Arbeitnehmer alle für den Kündigungsschutz relevanten Fristen einhält, nutzt er seine Chancen optimal.

Deshalb: Rufen Sie am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten, bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und erkundigen Sie sich nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage.

Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung ungeschehen machen; nach Ablauf der Dreiwochenfrist kann man gegen die Wirksamkeit der Kündigung regelmäßig nichts mehr unternehmen. Auch wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, verliert man ohne richterliche Feststellung ihrer Unwirksamkeit seinen Job zum Ende der Kündigungsfrist – oder fristlos im Fall einer fristlosen Kündigung.

Mehr noch: Ohne den Druck, den eine Kündigungsschutzklage regelmäßig aufbaut, verpasst man in aller Regel auch seine Chancen auf eine Abfindung.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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