Kündigung erhalten? So vermeide ich den größten Fehler

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Kündigung sehr schmerzhaft, viele reagieren darauf wie gelähmt – und begehen einen entscheidenden Fehler. Welcher das ist, und wie Arbeitnehmer ihn vermeiden können, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der größte Fehler, den Arbeitnehmer nach einer Kündigung begehen können, und oft tatsächlich begehen, ist es, die Kündigung hinzunehmen, ohne etwas dagegen zu tun. Die meisten Kündigungen verstoßen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen arbeitsrechtliche Vorgaben, namentlich wenn das Kündigungsschutzgesetz oder ein Sonderkündigungsrecht anwendbar ist. Dann aber hat der Arbeitnehmer meist gute Chancen, mit einer Kündigungsschutzklage seinen Job zu retten oder eine hohe Abfindung herauszuholen.

Was sollten Arbeitnehmer nach der Kündigung tun?

Nach der Kündigung sollte man möglichst schnell einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt anrufen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage besprechen. Viele verschieben dies, nicht selten bis nach der Klagefrist von drei Wochen. Wer aber die Klagefrist versäumt, hat in der Regel keine Chancen mehr, gegen die Kündigung vorzugehen, auch wenn sie eindeutig gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt und man eine Klage klar gewonnen hätte.

Über die Klagechancen und über die mögliche Höhe der Abfindung klärt ein Experte auf. Sie oder ihn sollte der Arbeitnehmer nach Möglichkeit am selben Tag anrufen, an dem er die Kündigung erhalten hat; mehr als zwei bis drei Werktage sollten nicht vergehen. Meldet sich der Arbeitnehmer unverzüglich beim Anwalt, besteht noch die Chance, die Kündigung wegen bestimmter Formfehler zurückzuweisen; je nach Fall ist dies regelmäßig nur innerhalb einer Frist von drei bis fünf Tagen möglich. Ob diese Möglichkeit dem Arbeitnehmer offen steht, erfährt man ebenfalls beim Gespräch mit dem spezialisierten Anwalt.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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