Kündigung mit Rückfahrkarte? Warum Arbeitnehmer bei Wiedereinstellungszusagen vorsichtig sein sollten
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
In manchen Branchen ist es gang und gäbe: Einem Arbeitnehmer wird gekündigt, doch der Arbeitgeber stellt vage in Aussicht, dass es bald zu einer Wiedereinstellung kommen könne – etwa wenn die Auftragslage sich verbessert. Gerade in saisonalen Bereichen wie der Gastronomie oder Landwirtschaft ist dieses Vorgehen nicht unüblich und meist kein Grund zur Sorge. Doch außerhalb solcher Kontexte sollten bei Arbeitnehmern die Alarmglocken angehen, denn hinter der scheinbar freundlichen Geste kann ein raffinierter Trick des Arbeitgebers stecken. Mehr dazu vom Kündigungsschutzexperten Anwalt Bredereck:
Wiedereinstellungszusage statt Kündigungsschutzklage
Kündigt der Arbeitgeber wegen angeblich schlechter wirtschaftlicher Lage, ist der Zusatz, man werde sich gern melden, sobald es der Firma wieder besser gehe, oft schnell gesagt. Doch diese vermeintlich faire Geste hat einen Haken: Sie wird nicht selten bewusst eingesetzt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Kündigungsschutzklage abzuhalten. In solchen Fällen wird von der Arbeitgeberseite suggeriert, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung einem nur schade – wer klagt, werde eben nicht zurückgeholt.
Nur: Meist schadet es dem Arbeitnehmer, wenn er auf diese Zusage vertraut und auf die Klageerhebung verzichtet. Denn nach Ablauf der gesetzlichen Dreiwochenfrist verfällt regelmäßig die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung rechtlich zu wehren. Der Arbeitnehmer ist dann in den meisten Fällen seinen Job los und kann auch keine Abfindung aushandeln – die er bei einer Klage zumeist erhalten hätte. Für den Arbeitgeber hingegen ist dies ein doppelter Gewinn: Er spart sich nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern eben häufig auch die Zahlung einer Abfindung. Die „versprochene“ Rückkehr in den Betrieb findet meist nicht statt.
Rechtzeitig handeln: Der Weg zum Anwalt lohnt sich
Die wichtigste Empfehlung für Betroffene lautet daher: Nicht zögern! Wer eine Kündigung erhält – ganz gleich, wie freundlich oder verständnisvoll sie formuliert ist – sollte umgehend den Rat eines spezialisierten Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht einholen. Bereits am Tag des Zugangs des Kündigungsschreibens kann ein erster Beratungstermin Klarheit schaffen.
Nur wer frühzeitig reagiert, sichert sich seine Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage oder eine gute Verhandlungsposition für eine Abfindung.
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