Kündigung Teilzahlungsvergleich Schuldanerkenntniss durch Lectio Rechtsanwalts GmbH Advantia Card (Mastercard)

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Es ist ein Schock für Verbraucher, wenn sie plötzlich mit einer Kündigung eines Teilzahlungsvergleichs und einer Schuldanerkenntnis konfrontiert werden, von denen sie zuvor nichts wussten. In einem aktuellen Fall beauftragte die Advantia Card (Mastercard) die Lectio Rechtsanwalts GmbH, um eine gesamte Forderung geltend zu machen, da der Betroffene angeblich eine Kreditkarte über das Internet bestellt und einen Teilzahlungsvergleich sowie ein Schuldanerkenntnis vereinbart haben soll. Doch was steckt wirklich dahinter, und wie können sich die Betroffenen gegen solche unerwarteten Forderungen wehren?

Der Hintergrund:

Viele Verbraucher nutzen das Internet, um Kreditkarten und andere Finanzdienstleistungen zu beantragen. In einigen Fällen geraten sie jedoch ungewollt in eine Situation, in der sie angeblich eine Kreditkarte bestellt haben sollen. In der Folgezeit soll es dann auch noch zu dem Abschluss eines Teilzahlungsvergleichs und einer Schuldanerkenntnis gekommen sein. Der genaue Ablauf und die Zustimmung des Betroffenen sind dabei oft unklar.

Die Vorgehensweise der Lectio Rechtsanwalts GmbH: 

Im Auftrag der Advantia Card (Mastercard) kündigt die Lectio Rechtsanwalts GmbH nun den Teilzahlungsvergleich und das Schuldanerkenntnis, da der Betroffene angeblich die vereinbarten Zahlungen nicht geleistet hat. Dadurch wird die gesamte Forderung auf einmal geltend gemacht, was für die Betroffenen eine enorme finanzielle Belastung darstellen kann. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass der Betroffene oft keinerlei Kenntnis von diesem Vorgang hat und überrascht von der Kündigung ist.

Die Unklarheiten und die Verteidigungsmöglichkeiten:

Es stellt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass der Betroffene angeblich eine Kreditkarte bestellt und einen Teilzahlungsvergleich mit Schuldanerkenntnis vereinbart hat, ohne hiervon zu wissen. In vielen Fällen gibt es Hinweise darauf, dass diese Informationen entweder nicht klar kommuniziert wurden oder dass es zu unbefugter Nutzung der persönlichen Daten gekommen ist. In einer solchen Situation ist es ratsam, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren.

Was können wir für Sie tun?

Um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren, ist es ratsam, professionelle juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Anwaltskanzlei Schuster verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Betroffenen in ähnlichen Fällen und hat bereits zahlreichen Mandanten Advantia Card erfolgreich beigestanden. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Situation zu analysieren und Ihnen eine fundierte Handlungsempfehlung zu geben.


Um diesen Prozess einzuleiten, reichen Sie bitte Ihre relevanten Unterlagen bei uns ein. Senden Sie diese an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. Wir werden Ihre Dokumente sorgfältig prüfen und bewerten. Bitte beachten Sie, dass für diese Überprüfung noch keine Anwaltskosten entstehen.

Sollte es erforderlich sein, können wir Sie auch bundesweit außergerichtlich vertreten. Wir sind bestrebt, Ihren Fall bestmöglich zu lösen und Ihre Interessen zu schützen. Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Ihre Rechtsanwältin Virabell Schuster


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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