Veröffentlicht von:

Kündigung von Bausparverträgen

  • 1 Minuten Lesezeit

Auf die Bausparer in Deutschland kommt eine neue Kündigungswelle zu. Noch immer liegen bei den Bausparkassen unzählige alte Bausparverträge mit lukrativen Zinsen für die Sparer. Was die Sparer freut, ist den Bausparkassen, wie der Schwäbisch-Hall, ein Dorn im Auge. Sie wollen diese „Altlasten“ so schnell wie möglich loswerden. Und dies zu Lasten der Sparer. Viele von ihnen werden demnächst eine solche Kündigung in der Post finden.

Aber muss man als Bausparer so eine Kündigung einfach so hinnehmen? Nein. Denn in vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich gegen eine solche Kündigung zu wehren. Gerade bei Verträgen, bei denen die Bausparsumme noch nicht erreicht ist, haben Sparer gute Karten. Dabei sollte man sich nicht davon abschrecken lassen, wenn die Bausparkasse den Widerspruch gegen die Kündigung zurückweist. Dies passiert meist pauschal und ohne rechtliche Überprüfung. Spezialisierte Anwaltskanzleien für Bankrecht, wie SH Rechtsanwälte in Essen, können hier weiterhelfen und die Interessen der Bausparer schützen.

Vorsicht ist auch geboten, falls die Bausparkasse neue Konditionen anbietet. Vielfach reden die Bausparkassen die neuen Verträge schön um die Sparer aus Ihren attraktiven Altverträgen zu locken. Am Ende steht der Sparer aber schlechter da als vorher. Wir bei SH Rechtsanwälte raten daher, auch in diesen Fällen kritisch zu bleiben und einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Der Gang zum Anwalt mag zwar etwas umständlich sein, lohnt aber oft.

Wir als Fachkanzlei für Bankrecht helfen Ihnen gerne weiter.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SH Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema