Kündigung von Unternehmerkrediten durch Geschäftsbanken – Wie Betroffene sich wehren können

  • 2 Minuten Lesezeit

kostenfreie Erstbewertung

Immer mehr Unternehmen sehen sich mit der plötzlichen Kündigung von Krediten durch Geschäftsbanken konfrontiert. Dies kann gravierende Auswirkungen auf die Liquidität und den Fortbestand des Unternehmens haben, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Doch Unternehmer sollten wissen: Es gibt rechtliche Möglichkeiten, sich gegen solche Maßnahmen zu wehren.

Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 20 Jahre Berufserfahrung, erklärt: „Die Kündigung von Kreditverträgen durch Banken kann häufig willkürlich oder ohne rechtlich haltbare Begründung erfolgen. Unternehmen sollten sich in solchen Fällen nicht scheuen, ihre Rechte durchzusetzen.“ Banken haben zwar grundsätzlich das Recht, Kredite zu kündigen, jedoch sind sie dabei an strenge gesetzliche Vorgaben und vertragliche Absprachen gebunden.

Laut § 490 BGB darf eine Bank einen Unternehmerkredit nur dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn sich die Vermögenslage des Kreditnehmers wesentlich verschlechtert. Dies bedeutet, dass eine Kündigung nicht ohne Weiteres erfolgen kann – die Bank muss den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sind.

In der Praxis sehen wir jedoch, dass viele Kreditkündigungen auf unzureichenden oder nicht nachgewiesenen Gründen beruhen. 

Ein Fachanwalt für Bankrecht kann in solchen Fällen helfen, die Kündigung rechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen. 

Rechtsanwalt Eser erklärt: „Es ist möglich, durch fundierte Argumentation und Verhandlungen eine Rücknahme der Kündigung oder eine einvernehmliche Lösung mit der Bank zu erreichen.“

Die Konsultation eines Fachanwalts für Bankrecht ist hierbei also sehr häufig von großem Vorteil. Ein Anwalt kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, den Dialog mit der Bank unterstützen und helfen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Es ist wichtig, während solcher Verhandlungen alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzuhalten, um die eigene Position zu stärken. Die Bank wird in der Regel bereit sein, Lösungen zu finden, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen, insbesondere wenn sie im Vorfeld auf die Probleme aufmerksam gemacht wird.

Unternehmen, die von Kreditkündigungen betroffen sind, sollten sich daher umgehend rechtlichen Rat einholen, um die drohenden finanziellen Auswirkungen zu minimieren. Es kann auch sinnvoll sein, bereits im Vorfeld die Verträge überprüfen zu lassen, um sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zu schützen.

Über Eser Law:

Herr Rechtsanwalt Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen bei Bankrechtsstreitigkeiten, einschließlich der Kündigung von Krediten. Die Kanzlei Eser Law bietet bundesweit spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer und Unternehmen an, die von der Kündigung ihrer Kreditlinien betroffen sind.

Kontakt:
Eser Law
Lange Straße 51
70174 Stuttgart
Tel: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de


Foto(s): RA Eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema