Kündigung: Wann sich die Kündigungsschutzklage lohnt – und wann nicht
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Nach der Kündigung fragen viele Arbeitnehmer, ob sich eine Klage für sie lohnt. Zweifel haben oft Arbeitnehmer, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Sie müssen ihre Anwaltskosten selbst tragen; oft befürchten sie deshalb ein "Verlustgeschäft". Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, für wen sich eine Klage regelmäßig lohnt und wann die Risiken zu hoch sind:
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt regelmäßig nur das Kostenrisiko einer Selbstbeteiligung, meist zwischen 200 und 500 Euro. Dann lohnt sich eine Klage so gut wie immer. Ausnahmen gelten mitunter im Kleinbetrieb und für frisch Eingestellte, die nicht länger als ein halbes Jahr beim Arbeitgeber tätig sind: In diesen Fällen ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar. Hat der Arbeitnehmer aber Kündigungsschutz, entweder nach dem Kündigungsschutzgesetz oder wegen eines Sonderkündigungsschutzes, übertrifft die zu erwartende Abfindung regelmäßig deutlich die Selbstbeteiligung.
Bei bestehendem Kündigungsschutz zahlen Arbeitgeber meist Abfindungssummen, die auch die Anwaltskosten deutlich übertreffen – bei längeren Arbeitsverhältnissen genauso, wie bei kürzeren. Auch bei Arbeitsverhältnissen von einem bis zwei Jahren zahlen Arbeitgeber nicht selten vier bis sechs Bruttomonatsgehälter als Abfindung, mitunter mehr. Warum ist das so?
Das liegt am erheblichen Kostenrisiko, das der Arbeitgeber im Fall eines möglichen Prozessverlustes hat. Gewinnt der Arbeitnehmer die Klage, muss der Arbeitgeber regelmäßig alle Gehälter für die Dauer des Prozesses zurückzahlen, einschließlich der arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge. Bei entsprechenden Klagechancen des Arbeitnehmers zahlen Arbeitgeber deshalb viel eher eine hohe Abfindung, als die deutlich höheren Kosten des Prozessverlustes tragen zu müssen.
Für wen also das Kündigungsschutzgesetz gilt oder ein Sonderkündigungsschutz, für den lohnt sich die Klage regelmäßig – auch ohne Rechtsschutzversicherung. Davon kann es Ausnahmen geben, etwa wenn dem Arbeitnehmer ein erheblicher Pflichtverstoß vorgeworfen wird, beispielsweise eine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers.
Letztlich kann regelmäßig nur ein auf Kündigung und Abfindung spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt die Klage- und Abfindungschancen im Einzelfall einschätzen. Einen Experten nach den Klagechancen fragen sollten aber auch Arbeitnehmer im Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Denn auch hier kann es sein, dass die Kündigung gegen eine arbeitsrechtliche Vorgabe verstößt und der Arbeitnehmer deshalb gute Aussichten auf eine hohe Abfindung hat.
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