Kündigung: Warum Arbeitnehmer auf Prozesskostenhilfe verzichten sollten
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bedereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Eine Kündigungsschutzklage kostet Geld. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist hier klar im Vorteil: Die Versicherung übernimmt in der Regel sämtliche anfallenden Kosten vor dem Arbeitsgericht. Aber was passiert, wenn man nicht versichert ist und finanziell ungünstig dasteht? Könnte dann nicht die Prozesskostenhilfe (PKH) einspringen? Der Kündigungsschutzexperte Fachanwalt Alexander Bredereck erklärt, warum er Arbeitnehmern in dieser Situation meist von der PKH abrät – und was sie stattdessen tun sollten.
Schnell handeln – aber richtig
Wer nach einer Kündigung sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einschaltet, hat den entscheidenden ersten Schritt bereits getan. Doch die nächste Entscheidung ist oft kritisch: Viele Arbeitnehmer denken, Prozesskostenhilfe sei die Lösung, um Klagekosten abzufedern. Häufig ist dies aber ein taktischer Fehler, der die Chancen auf eine hohe Abfindung deutlich verschlechtern kann.
Warum Prozesskostenhilfe ein Nachteil sein kann
Der Hauptgrund: Mit der Beantragung und Gewährung der Prozesskostenhilfe wird der Arbeitgeber oder dessen Rechtsvertreter über die finanzielle Situation des Arbeitnehmers informiert. Dem Arbeitgeber wird damit signalisiert, dass:
- der Arbeitnehmer wahrscheinlich nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt,
- ein Berufungsverfahren kaum zu erwarten ist, weil der Arbeitnehmer bei einem Verlust in zweiter Instanz die Anwaltskosten der Gegenseite tragen müsste.
Was bedeutet das für die Abfindungsverhandlungen?
Gerade die Aussicht auf einen langen und teuren Prozess veranlasst viele Arbeitgeber dazu, vergleichsweise hohe Abfindungen anzubieten. Für sie ist das Kostenrisiko eines langwierigen Rechtsstreits oft deutlich größer als die Abfindung selbst.
Wenn der Arbeitgeber aber weiß, dass der Arbeitnehmer kaum die Mittel für eine Berufung aufbringen kann, sinkt sein Risiko – und damit auch seine Bereitschaft, eine hohe Abfindung zu zahlen. Arbeitnehmer mit bewilligter Prozesskostenhilfe erhalten daher oft deutlich schlechtere Vergleichsangebote.
Empfehlung: Prozesskostenhilfe nur als letzte Option
Erfahrungsgemäß sollten Arbeitnehmer, wenn irgend möglich, auf Prozesskostenhilfe verzichten. Auch wenn die finanzielle Situation angespannt ist, zahlt sich eine Kündigungsschutzklage ohne PKH wegen der regelmäßig deutlich besseren Abfindungschancen meist aus.
Die Aussicht auf kostenlose Unterstützung klingt zunächst verlockend. Doch wer seine Karten frühzeitig aufdeckt, schwächt seine eigene Verhandlungsposition. Arbeitnehmer sollten deshalb genau abwägen, ob sie wirklich auf Prozesskostenhilfe setzen – oder ob es nicht klüger ist, auf andere Weise die Kosten des Verfahrens abzufangen, etwa durch Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Anwalt oder andere individuelle Lösungen.
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