Kündigung – was muss ich unbedingt wissen?

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Heute möchte ich Ihnen unerlässliche Kenntnisse zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen vermitteln:

  1. Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam. Dies ist in § 623 BGB geregelt.
  2. Gleiches gilt für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags.
  3. Schriftlichkeit bedeutet, dass das jeweilige Dokument eigenhändig und im Original von beiden Parteien unterschrieben sein muss. Kopien, Faxe oder eingescannte Unterschriften respektive E-Mails sind nicht ausreichend.
  4. Habe ich als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, so bin ich gehalten, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage zum Arbeitsgericht zu erheben. Dies ist in § 4 Satz 1 KSchG geregelt. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
  5. Zugang ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung tatsächlich erhalten hat oder unter normalen Umständen hätte halten können.
  6. Versäume ich diese Ausschlussfrist, so kann ich als Arbeitnehmer meine Kündigung nicht mehr angreifen. Dies gilt auch dann, wenn kein Kündigungsgrund gegeben ist oder die Kündigung aus anderen formalen Gründen krankt.
  7. Daraus folgt weiter: Habe ich keine Klage beim Arbeitsgericht erhoben, kann ich vom Arbeitgeber keinerlei Abfindung verlangen, weil der Arbeitgeber die gerichtliche Überprüfung der Kündigung nicht mehr fürchten muss.
  8. Daraus folgt auch: Nach Ausspruch einer Kündigung versuchen Arbeitgeber häufig, die Arbeitnehmer in Abwicklungsgespräche zu verwickeln, mit dem Ziel, die dreiwöchige Ausschlussfrist gesprächsweise zu nutzen. Überdauern die stattfindenden Gespräche dann die oben genannte Ausschlussfrist, so kann der Arbeitgeber nicht mehr mit der Schaffung eines Prozessrisikos konfrontiert werden und wird regelmäßig keine Abfindung zahlen müssen.

Es kann letztlich nur einen Rat geben: Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie fachanwaltlichen Rat aufsuchen. Erst in der Erstberatung mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie ausloten, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage noch möglich und im konkreten Einzelfall sinnvoll ist.


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