Kündigung: Was passiert mit Überstunden?

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Überstunden gehen nach der Kündigung in der Regel nicht verloren.
  • Verbliebene Überstunden müssen vergütet werden (Ausnahmen unten!)
  • Fordern Sie die Bezahlung bereits im Kündigungsschreiben (Ausschlussfrist!)
  • Dokumentieren Sie die Überstunden gut (Sie sind nachweispflichtig)

Überstunden sind Arbeitszeiten, die Sie über Ihre vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus geleistet haben.

Müssen Überstunden immer bezahlt werden?

Außer bei Azubis besteht kein gesetzlicher Anspruch, allerdings regeln viele Arbeitsverträge, was mit Überstunden geschieht. Ist dies nicht der Fall, ist meist eine stillschweigende Vergütung der Überstunden anzunehmen, es sei denn:

  • Sie sind Führungskraft. Leitende Angestellte erhalten in der Regel keine Überstundenvergütung.
  • Überstundenvergütung ist vertraglich ausgeschlossen: Obacht – diese Klauseln können oft unwirksam sein, insbesondere der pauschale Ausschluss.
  • Ihr Arbeitgeber war nicht einverstanden: wenn die Überstunden weder angeordnet, geduldet, gebilligt oder notwendig waren, besteht auch kein Anspruch auf Vergütung.
  • Sie haben umfangreiche Provisionen zur Vergütung vereinbart.

Wichtig: Dokumentation!

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Überstunden geleistet haben und Ihr Arbeitgeber diese angeordnet oder jedenfalls akzeptiert hat. Das heißt für Sie:

  • Dokumentieren Sie: lassen Sie sich die Überstunden und die Anordnung gegenzeichnen, wenn diese nicht schon elektronisch erfasst werden sollten.
  • Leisten Sie nicht freiwillig Überstunden.

Wann verfallen Überstunden?

Die Überstunden verfallen nicht automatische nach der Kündigung. Es gibt aber sog. „Ausschlussklauseln“ in vielen Arbeitsverträgen nach denen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach etwa drei Monaten nicht mehr geltend gemacht werden können. Daher ist es ratsam, zur Fristwahrung bereits im Kündigungsschreiben die Bezahlung der Überstunden zu fordern (z.B. „Wie nachfolgend aufgegeben bitte ich um Vergütung der geleisteten und noch anfallenden Überstunden. Nach meiner Berechnung beträgt die Vergütung X EUR.“

Findet sich keine solche Klausel, verfallen die Ansprüche nach 3 Jahren.

Darf ich statt Vergütung auch Freizeit nehmen?

Ohne vertragliche Regelung können Sie statt Vergütung auch Freizeitausgleich fordern. Oft sehen vertragliche Vereinbarungen aber vor, dass das „Abfeiern“ im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen soll.

Es besteht oft die Möglichkeit für den Arbeitgeber, Sie unwiderruflich unter Abgeltung der Überstunden während der Kündigungsfrist freizustellen. Die Abgeltung muss aber ausdrücklich so benannt werden, da Sie sonst trotz Freistellung zusätzlich die Vergütung der Überstunden verlangen können.

Wie viel Geld erhalte ich für Überstunden?

Wenn kein Überstundenzuschlag vereinbart ist, können Sie von Ihrem gewöhnlichen Stundenlohn ausgehen. Vorsicht: Sie könnten in eine andere Steuerklasse rutschen! Auch müssen Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge leisten.

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RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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