Kündigungsfalle: Arbeitszeitbetrug im Homeoffice

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer fühlen sich überlastet im Homeoffice: Spät abends liest man Dokumente, beantwortet Mails, recherchiert. Manche haben das Gefühl, sie müssten rund um die Uhr erreichbar sein. Und dennoch: Im Homeoffice begehen Arbeitnehmer öfter, als gedacht, einen Arbeitszeitbetrug.

Wie kann das sein? Mit welchen Folgen muss der Arbeitnehmer im Fall eines Arbeitszeitbetrugs rechnen? Und: Was kann man tun, um nicht in den Verdacht zu geraten, einen Arbeitszeitbetrug begangen zu haben? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen die im Homeoffice erbrachte Arbeitsleistung oft unterschiedlich wahr. Während viele Arbeitnehmer sich überarbeitet fühlen, sind Arbeitgeber oft unzufrieden – und wittern einen Arbeitszeitbetrug. Warum ist das so?

Das liegt meist daran, dass Arbeitnehmer die Arbeitszeit im Homeoffice mitunter „asymmetrisch“ einteilen, heißt: Bei einer regulären Arbeitszeit von 9-12 und 13-18 Uhr arbeitet man beispielsweise von 9-10 und macht dann eine längere Kaffeepause, in der man den Kindern auch mal beim online-Schulunterricht unter die Arme greift. Nach dem Mittagessen ruht man sich aus und erledigt Anrufe. Die Arbeit führt man dann erst um 15 Uhr fort; dabei fällt einem kaum auf, dass man nur vier bis fünf Stunden gearbeitet hat. Manches kann man abends nachholen, selten alles.

Wer bei einer festgelegten Arbeitszeit von 9-18 Uhr mit einstündiger Mittagspause so arbeitet, begeht regelmäßig einen Arbeitszeitbetrug, der den Arbeitgeber regelmäßig zu einer Abmahnung, mitunter sogar zu einer Kündigung berechtigt – in Einzelfällen sogar zu einer fristlosen.

Mehr noch: Selbst wenn man die volle Arbeitszeit abends nachholt: Man begeht auch hier regelmäßig einen Arbeitszeitbetrug, weil man vorgibt, innerhalb der festgelegten Arbeitszeit gearbeitet zu haben. Man riskiert auch hier die Kündigung, auch wenn dem Arbeitgeber womöglich kein Schaden entstanden ist.

Grundsätzlich gilt: Im Homeoffice müssen die Arbeitszeiten genauso eingehalten werden, wie im Büro des Arbeitgebers! Arbeitet der Arbeitnehmer nach seiner Dienstzeit weiter, leistet er Überstunden – das gilt auch für das Homeoffice.

Zwar begeht der Arbeitnehmer unter Umständen keinen strafrechtlich relevanten Betrug, wenn er die Arbeitszeit abends nachholt. Da der Arbeitnehmer aber trotzdem vortäuscht, während seiner Dienstzeit gearbeitet zu haben, begeht er damit regelmäßig zumindest einen Vertrauensbruch gegenüber seinem Arbeitgeber, der diesen grundsätzlich zur Abmahnung und gegebenenfalls auch zur Kündigung berechtigt.

Arbeitnehmertipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber verbindliche Arbeitszeiten und verbindliche Pausenzeiten. Organisieren Sie Ihren Tagesablauf so, dass Sie während der Arbeitszeit konzentriert arbeiten können und für Ihren Chef, Ihre Kollegen und Kunden während dieser Zeit immer erreichbar sind. Nutzen Sie die Pausenzeiten für Ihre Erholung.

Seien Sie im Zweifel strenger mit sich, als wenn Sie im Büro wären, auch weil Chefs gegenüber Mitarbeitern im Homeoffice im Hinblick auf die Arbeitszeiten regelmäßig misstrauischer sind, als wenn sie sich im selben Büro mit ihnen aufhalten würden.

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