Kündigungsschutz von älteren Arbeitnehmern

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Ältere Arbeitnehmer sehen sich besonderen Herausforderungen gegenüber, wenn sie eine Kündigung erhalten. Wir erklären, welchen Kündigungsschutz ältere Arbeitnehmer genießen und ob sie Chancen auf eine Abfindung haben. 

Hier stellen wir die wichtigsten Informationen im Überblick dar. Mehr erfahren Sie in unserem Beitrag zum Kündigungsschutz ab 55 Jahren.


Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer

Ältere Arbeitnehmer genießen de facto oft einen besseren Kündigungsschutz als andere, insbesondere im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. 

Die Sozialauswahl berücksichtigt 

  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit, 
  • das Lebensalter, 
  • Schwerbehinderungen und 
  • Unterhaltspflichten.

Je älter der Arbeitnehmer, desto schwieriger ist es für den Arbeitgeber, eine betriebsbedingte Kündigung durchzusetzen. 

Aber Achtung: Ab einem Alter von ca. 55 Jahren kann sich der Effekt ins Gegenteil verkehren, weil der Arbeitnehmer ohnehin bald durch eine abschlagsfreie Rente abgesichert ist. Ältere Arbeitnehmer, die ihrem Unternehmen lange treu geblieben sind, profitieren dann aber noch von ihrer langen Betriebszugehörigkeit.

Tarifverträge, wie der TVöD im öffentlichen Dienst, bieten zusätzlich ab einem bestimmten Alter und einer gewissen Betriebszugehörigkeit einen besonderen Kündigungsschutz. Beispielsweise können Angestellte ab 40 Jahren mit mehr als 15 Jahren Betriebszugehörigkeit im öffentlichen Dienst unkündbar sein.


Längere Kündigungsfristen dank Betriebszugehörigkeit

Die Kündigungsfristen für ältere Arbeitnehmer sind in der Regel länger als für jüngere Kollegen. Gesetzlich sind diese Fristen nach § 622 BGB geregelt, wobei sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. 

Beispiel: Ein 56-jähriger Arbeitnehmer mit 14 Jahren Betriebszugehörigkeit hat eine Kündigungsfrist von fünf Monaten. 

Arbeits- oder Tarifvertrag können auch noch längere Kündigungsfristen vorsehen. Diese haben in der Regel Vorrang.


Abfindung für ältere Arbeitnehmer

Auch ältere Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung ist Verhandlungssache. Eine Ausnahme kann sich aus Sozialplänen ergeben (s.u.).  

Für die Abfindungshöhe gibt es eine gängige Faustformeln, die als Orientierung dient:

0,5 Bruttomonatsgehälter multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre.

Ein Arbeitnehmer, der 58 Jahre alt ist, seit 15 Jahren im Betrieb arbeitet und monatlich 5.000 € brutto verdient, könnte somit eine Abfindung von 37.500 € erhalten. 

Zudem sind ältere Arbeitnehmer aufgrund der fehleranfälligen Sozialauswahl in einer guten Verhandlungsposition, was oft zu höheren Abfindungen führt.


Besonderheiten bei Sozialplänen

Bei einem Stellenabbau gibt es häufig einen sog. Sozialplan, den Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren. In der Regel sieht der Sozialplan einen Abfindungsanspruch für entlassene Mitarbeiter vor. Hierbei werden die Abfindungen nach sozialen Kriterien verteilt, wobei ältere Arbeitnehmer häufig höhere Abfindungen erhalten. 

Eine Ausnahme bilden jedoch auch hier regelmäßig rentennahe Jahrgänge, die möglicherweise geringere Abfindungen bekommen, da sie bald durch die Rente abgesichert sind. 


Fazit

  • Ältere Arbeitnehmer haben in vielen Fällen einen besseren Kündigungsschutz und gute Chancen auf eine höhere Abfindung. 
  • Ältere Arbeitnehmer weisen meist eine lange Betriebszugehörigkeit auf. Das verlängert in der Regel ihre Kündigungsfrist.
  • Ab ca. 55 Jahren kann sich der Schutz, den das höhere Alter vermittelt, ins Gegenteil verkehren. Sowohl bei Sozialauswahl als auch im Sozialplan darf der Arbeitgeber belastend berücksichtigen, dass der Betroffene ohnehin bald durch eine abschlagsfreie Rente abgesichert ist. 
Foto(s): Christian Buehner @unsplash.com

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