Kündigungswelle bei Bausparverträgen - was tun?

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Was ist das Problem?

Die niedrigen Zinsen bringen Bausparkassen in Not. Viele Altverträge mit hohen Zinsen werden daher gekündigt, da die Bausparkassen meinen, durch Kündigung die Zinszahlungen sparen zu können. Es handelt sich dabei um die großen Bausparkassen die ca. 75 % Marktanteil haben (Sparkassen, Bausparkassen und private Bausparkassen).

Nunmehr läuft eine regelrechte Kündigungswelle. Bausparern in ganz Deutschland flattern Kündigungsschreiben ihrer Bausparkasse ins Haus und bei diesen gekündigten Verträgen handelt es sich um attraktiv verzinste Produkte, die jeder Sparer gern in seinem Depot hätte.

Können die Sparer sich wehren?

Dieses hängt vom Einzelfall ab, aber nicht immer haben die betroffenen Kunden schlechte Karten. Eine Kündigung der Bausparkasse dürfte nur dann wirksam sein, wenn die Bausparsumme zu 100 % angespart ist. Denn dann ist der Zweck des Bausparvertrages nicht mehr erfüllbar.

Der Zweck des Bausparvertrages ist die Vergabe eines Bauspardarlehens. Der Darlehensanspruch ergibt sich aus der Differenz von Bausparsumme und Guthaben, die bei voller Ansparung 0 beträgt.

Aber dieses bedeutet im umgekehrten Fall, dass der Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen Sparpflichten erfüllt. Dieses ist im Übrigen auch obergerichtlich entschieden worden.

Auf jeden Fall sollten sich Verbraucher, die aus ihrem Bausparvertrag noch einen Darlehensanspruch ableiten können, gegen eine Kündigung wehren und diese als unwirksam zurückweisen.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die Kündigung das richtige Instrument ist, denn das setzt voraus, dass der Vertrag als Darlehen eingestuft wird. D.h. der Kunde hätte der Bausparkasse ein Darlehen eingeräumt. Dieses ist problematisch, denn der Kunde will ein Darlehen und will nicht der Bausparkasse ein Darlehen verschaffen.

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Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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