Künfitige Besteuerung von Wehrsold ab 01.01.2013

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Die zur Besteuerung des Wehrsoldes von FWDL und Reservisten beabsichtigten Regelungen stellen sich derzeit wie folgt dar.

Die gute Nachricht ist, dass der "Grundwehrsold" auch weiterhin steuerfrei bleibt. Gleiches gilt für die Sachbezüge Bekleidung (Wert: rund 37 Euro/Monat) und die truppenärztliche Versorgung (Wert: 147 Euro/Monat). Alle übrigen Leistungen sollen ab 01. Januar 2013 der Besteuerung unterliegen. Im Einzelnen betrifft dies für FWDL insbesondere den Wehrdienstzuschlag (zusätzliche Leistung von 16,50 bis 26,50 Euro pro Tag), die besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld, höchstens 230,40 Euro pro Jahr) und das Entlassungsgeld (höchstens 1.766,40 Euro nach 23 Monaten).

Freiwillig Wehrdienstleistende, deren Dienstverhältnisse vor dem 01. Januar 2013 begonnen haben, sollen von den Neuregelungen ausgenommen bleiben. Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen hängen von der individuellen Situation ab, da der Familienstand, die Entfernung zum Dienstort und die Inanspruchnahme von Familienheimfahrten sowie ggf. weitere Einkünfte zu berücksichtigen sind. Daher kann keine pauschale Vorhergesagte getroffen werden.

Da die meisten FWDL ihren Dienst in der Mitte eines Jahres, nach dem Schulabschluss, antreten, verteilt sich ihr Einkommen (und damit die entsprechenden Freibeträge) auf zwei Jahre, so dass sich die tatsächliche Auswirkung der Besteuerung abmildert.

Für wehrübende Reservisten gilt die Gesetzesänderung vor allem für den Leistungszuschlag, den Reserveunteroffizierzuschlag und den Reserveoffizierszuschlag. Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen für Reservisten hängen von deren hauptberuflicher Einkommenssituation ab und können ebenfalls nur individuell ermittelt werden.

Alle Empfänger von Wehrsold (also FWDL und Reservisten) müssen sich bei den Sachbezügen Verpflegung (Wert: 219 Euro) und Unterkunft (Wert: 53 Euro) sowie der im Einzelfall zustehenden besonderen Vergütung (entspricht einigen Erschwerniszulagen für Besoldungsempfänger) und dem erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung und den wöchentlichen Familienheimfahrten auf Änderungen einstellen.

Für eine individuelle Beratung ohne Zeitdruck stehe ich jederzeit zur Verfügung. Durch die lange Tätigkeit beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und dem Durchlaufen der Ausbildung zum Reserveoffizier bin ich in der Lage mich in die persönliche Situation der Soldatin/ des Soldaten hineinzuversetzen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de


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