Kunden der Signal Iduna Bauspar AG können noch drei Wochen lang alte Darlehensverträge widerrufen

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Kunden der Signal Iduna Bauspar AG können noch drei Wochen lang alte Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen

Kunden der Signal Iduna Bauspar AG, die in den vergangenen Jahren – und zwar vor allem im Jahr 2007 – Darlehensverträge abgeschlossen haben, können noch wenige Wochen, nämlich bis zum 21.6.2016, ihre alten Darlehensverträge widerrufen. Das ist möglich, weil die Signal Iduna Bauspar AG sehr häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen verwendete. Bis vor kurzem entstand in solchen Situationen ein sog. „ewiges Widerrufsrecht“, die Widerrufsfrist begann einfach nicht zu laufen. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber für diese Fälle eine einfach nur etwas verlängerte Widerrufsfrist eingeführt. Für Fälle, in denen vor dieser Neuregelung ein ewiges Widerrufsrecht entstand, hat der Gesetzgeber zugleich festgelegt, dass das Widerrufsrecht zum letzten Mal am Stichtag 21.6.2016 ausgeübt werden kann. Betroffene Kunden der Signal Iduna Bauspar AG müssen also sehr kurzfristig handeln, wenn sie noch von den Vorteilen eines späten Widerrufs profitieren wollen.

Widerruf alter Darlehensverträge der Signal Iduna Bauspar AG ermöglicht kostenlose und zugleich profitable Umschuldung

Der entscheidende Vorteil eines solchen Widerrufs ist, dass Kunden der Signal Iduna Bauspar AG so aus ihrem teuren Altkredit aussteigen und den Weg für eine kostenlose Umschuldung ebnen können. Denn anders als bei einer Kündigung fällt keine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“ an. Darüber hinaus muss die Signal Iduna Bauspar AG erhaltene Zinsen ihrerseits verzinst zurückzahlen, auch dann, wenn das Darlehen schon völlig getilgt wurde und der Kunde erst im Nachhinein widerruft. Dabei geht es um Profite für die Kunden der Signal Iduna Bauspar AG in bis zu fünfstelliger Höhe.

Widerrufsbelehrungen der Signal Iduna Bauspar AG wichen vom Muster des Gesetzgebers ab – kein Vertrauensschutz

Grundsätzlich genießen Darlehensgeber wie die Signal Iduna Bauspar AG aber einen sog. „Vertrauensschutz” in die Richtigkeit der Musterwiderrufsbelehrung, die ihnen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt wird. Dieser besondere Schutz, der eine Fehlerzurechnung hindert, gilt aber nur dann, wenn sie in keiner Weise vom Wortlaut und der Form der Musterbelehrung abweichen. Die Signal Iduna Bauspar AG allerdings wich vom Muster ab, indem sie zwei im Muster vorgesehene Sätze wegließ. Daher genießt sie den von den Gerichten grundsätzlich wegen des guten Glaubens an die Richtigkeit des Musters des Gesetzgebers gewährten Vertrauensschutz nicht. Fehler ihrer Widerrufsbelehrungen sind der Signal Iduna Bauspar AG dementsprechend zuzurechnen.

Signal Iduna Bauspar AG informierte in Widerrufsbelehrungen fehlerhaft über Fristbeginn

Ein wesentlicher Fehler der Widerrufsbelehrungen der Signal Iduna Bauspar AG ist wohl, dass in ihnen nicht ordentlich über den Fristbeginn informiert wurde. Die Signal Iduna Bauspar AG schrieb in ihren Widerrufsbelehrungen, die Widerrufsfrist beginne „frühestens” mit Erhalt der Widerrufsbelehrung zu laufen. Darüber hinaus verlor sie aber kein Wort zum Fristbeginn. Für die Kunden der Signal Iduna Bauspar AG war es aber von erheblicher Bedeutung, den Beginn der Widerrufsfrist exakt bestimmen zu können. Denn vom Beginn der Frist hängt denklogisch auch ihr Ende ab. Eine genaue Berechnung ist aber ohne weitere Informationen zu Umständen, von denen der tatsächliche Fristbeginn möglicherweise noch abhängen könnte, nicht möglich. Daher wäre die Signal Iduna Bauspar AG in der Pflicht gewesen, diese Umstände in ihrer Belehrung darzustellen.

Widerrufsbelehrungen der Signal Iduna Bauspar AG enthielten überflüssigen Zusatz zu finanzierten Geschäften

Die Widerrufsbelehrungen der Signal Iduna Bauspar AG enthielten darüber hinaus auch einen in der Regel überflüssigen, verwirrenden und dadurch fehlerhaften Zusatz zu sog. „finanzierten Geschäften”. Denn bei diesen Geschäften handelt es sich um Ausnahmefälle unter den Abertausenden Darlehensverträgen, die jedes Jahr in Deutschland geschlossen werden. Dennoch standardmäßig auf die Besonderheiten dieses Ausnahmefalls zu verweisen führt zu Verwirrung bei denjenigen Verbrauchern, für deren Fall dieser – regelmäßig auch in Relation zum Rest der Belehrung sehr lange – Passus keinerlei Bedeutung hat.

Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung und maßgeschneiderte Lösungen für Kunden der Signal Iduna Bauspar AG

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist seit einiger Zeit unter anderem auf den Widerruf von Verbraucherkrediten spezialisiert. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden können für Kunden der Signal Iduna Bauspar AG daher sehr schnell – gerade auch in Anbetracht des knapp bemessenen Zeitrahmens, der noch für den Widerruf zur Verfügung steht – maßgeschneiderter Lösungen anbieten. Die Erstprüfung der Vertragsunterlagen durch die Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden ist dabei für Kunden der Signal Iduna Bauspar AG kostenlos. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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