Kunden der Sparda Bank können in vielen Fällen noch bis Ende Juni Darlehensverträge widerrufen

  • 3 Minuten Lesezeit

Kunden der Sparda Bank können in vielen Fällen noch bis Ende Juni Darlehensverträge widerrufen

Viele Kunden der Sparda Bank, die in den letzten Jahren, insbesondere zwischen 2007 und 2009 Darlehensverträge abgeschlossen haben, können noch bis Ende Juni diese Verträge widerrufen. Das liegt daran, dass nach lange geltendem Recht eine Widerrufsfrist erst dann zu laufen begann, wenn der Verbraucher abschließend und richtig über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Andernfalls entstand de facto ein „ewiges” Widerrufsrecht. Zwischenzeitlich ist der Gesetzgeber auf Betreiben der Bankenlobby aber tätig geworden und hat eine absolute Widerrufsfrist eingeführt, die in solchen Fällen greift. Sie läuft etwas über ein Jahr. In den Altfällen, in denen ein ewiges Widerrufsrecht entstand, kann dieses nun nur noch bis zum 21.06.2016 ausgeübt werden.

Widerruf von Darlehensverträgen bietet Kunden der Sparda Bank große finanzielle Vorteile

Kunden der Sparda Bank sollten von dieser Möglichkeit auf jeden Fall nutzen, wenn ihre Vertragsunterlagen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten (siehe dazu weiter unten). Bei einem Widerruf wandelt sich der Darlehensvertrag in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um, vertragliche Regelungen wie die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfalten keine Wirkung. Der Ausstieg aus einem teuren Altvertrag wird so denkbar einfach. Zugleich kann der Darlehensnehmer ohne weitere Kosten umschulden, indem er einen Kredit zu den derzeit unfassbar günstigen Konditionen abschließt. Als kleines „Extra” muss die Bank sogar gezahlte Zinsen mit darauf entfallenen Zinsen zurückzahlen. Das kann Verbrauchern große finanzielle Vorteile bis in fünfstelliger Höhe einbringen.

Wegen Abweichungen vom gesetzlichen Muster keine Gesetzlichkeitsfiktion für Sparda Bank

Weil die Sparda Bank in ihren Widerrufsbelehrungen regelmäßig vom gesetzlichen Muster für Widerrufsbelehrungen abwich, greift für sie die sog. Gesetzlichkeitsfiktion nicht. Diese fingiert in Fällen, in denen ein Kreditinstitut die Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernommen hat, die Fehlerfreiheit derselben. Die Sparda Bank allerdings nahm einige Änderungen vor. So schrieb sie „Der Lauf der Frist beginnt“ statt „Die Frist beginnt”, ergänzte die Überschrift „Widerrufsbelehrung” um die im Muster nicht vorgesehenen Worte „für Verbraucherdarlehensverträge” und ergänzte im Passus zu den finanzierten Geschäften das Wort „insbesondere”. Dementsprechend sind ihr wegen dieser Abweichungen Fehler in ihren Belehrungen voll zurechenbar.

Fehler bei Fristangaben und verwirrende Fußnoten in Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank

Solche Fehler sind wohl die Formulierung, die Frist beginne „nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses”, und die Angabe, die Vertragserklärung könne „innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)” widerrufen werden, plus dazugehörige Fußnote. Denn durch erste Formulierung kann der fehlerhafte Eindruck beim Kunden entstehen, der Tag des Vertragsschlusses sei der erste Tag der Frist, obwohl der Tag des Vertragsschlusses gerade nicht einzubeziehen ist. Die zweite Angabe samt Fußnote kann zu Verwirrung im Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Frist führen.

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften und nur einseitige Informationen in Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank

Auch der überflüssige Zusatz hinsichtlich sog. finanzierter Geschäfte hat eine verwirrende Wirkung auf Verbraucher und stellt daher wohl einen Fehler dar. Denn finanzierte Geschäfte bilden einen Ausnahmefall. Trotzdem standardmäßig über eine halbe Seite der Widerrufsbelehrung komplizierte und deshalb verwirrende Ausführungen zu diesem Sonderfall zu machen, dürfte ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot sein. Ferner verschwieg die Sparda Bank auch die für den Verbraucher wesentliche Information, dass auch sie selbst innerhalb einer gewissen Frist sämtliche erhaltenen Leistungen erstatten muss.

Kunden der Sparda Bank sollten zeitnah handeln – ideal Beratung durch Kanzlei Werdermann | von Rüden

Kunden der Sparda Bank, die noch von den Vorteilen eines solchen Widerrufs profitieren wollen, müssen schnell handeln. Angesichts der knappen Zeit sollte schleunigst eine Anwaltskanzlei mit der Interessenvertretung beauftragt werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet exzellente Beratung und eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

Mehr Informationen zum Widerruf gegenüber der Sparda Bank finden Sie unter:

  • https://www.wvr-law.de/sparda-bank-suedwest
  • https://www.wvr-law.de/sparda-bank-baden-w%C3%BCrttemberg
  • https://www.wvr-law.de/sparda-bank-hamburg-widerruf/
  • https://www.wvr-law.de/sparda-bank-nuernberg-widerruf
  • https://www.wvr-law.de/sparda-bank-hannover-widerruf

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten