Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg können noch bis 21.06.2016 Darlehensverträge widerrufen

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Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg, die insbesondere in den Jahren 2003 bis 2007 Darlehensverträge abgeschlossen haben, können diese Darlehensverträge möglicherweise noch bis zum 21.06.2016 widerrufen. Das liegt daran, dass die Sparda Bank Baden-Württemberg in ganz vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete. In der Vergangenheit, d.h. vor einer Gesetzesänderung Anfang 2016, begann dann die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was Verbrauchern auch nach Jahren noch die Möglichkeit zum Widerruf des Vertrags bot. Mit der Gesetzesänderung Anfang 2016 wurde aber nicht nur eine absolute Widerrufsfrist von etwas über einem Jahr für diese Fälle eingeführt, sondern auch ein Stichtag für den Widerruf alter betroffener Verträge, nämlich der 21.06.2016, festgesetzt. Ein Widerruf von alten Verträgen bei der Sparda Bank Baden-Württemberg ist daher bei Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nur noch gut zwei Wochen möglich.

Widerrufsjoker ermöglicht Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg erhebliche Einsparungen

Ein später Widerruf ihres Kredits ermöglicht Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg ganz erhebliche Einsparungen. Nicht grundlos wird die Möglichkeit einer späten Ausübung des Widerrufsrechts daher auch als „Widerrufsjoker“ bezeichnet. Eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die regelmäßig bei Kündigung eines Darlehens vor Fälligkeit vom Kunden zu zahlen ist, fällt bei einem Widerruf nicht an, weshalb die Umschuldung auf einen billigen Kredit zu den heutigen Zinsen problemlos möglich wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Sparda Bank Baden-Württemberg ihren Kunden im Fall eines Widerrufs verpflichtet ist, erhaltene Zinsen verzinst zu erstatten. Für Verbraucher ist der Widerruf eines alten Vertrags damit absolut empfehlenswert.

Sparda Bank Baden-Württemberg steht wegen Abweichungen vom gesetzlichen Muster kein Vertrauensschutz zu

Der Sparda Bank Baden-Württemberg steht wegen Abweichungen ihrer Widerrufsbelehrungen vom gesetzlichen Muster für Widerrufsbelehrungen auch kein sog. Vertrauensschutz zu. Dieser kommt nur solchen Kreditinstituten zugute, die dem Gesetzgeber quasi bedingungslos vertrauen und deshalb die Widerrufsbelehrung komplett unverändert übernehmen. Dann wird unterstellt, die Belehrung sei auch inhaltlich fehlerfrei (sog. Gesetzlichkeitsfiktion). Die Sparda Bank Baden-Württemberg ergänzte die Überschrift allerdings um die im Muster nicht vorgesehenen Worte „für Verbraucherdarlehensverträge“, den Absatz zu finanzierten Geschäften um das nicht vorgesehene Wort „insbesondere“ und ließ den Rahmen um den Informationstext entfallen. Fehler sind der Sparda Bank Baden-Württemberg daher zurechenbar.

Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Baden-Württemberg waren zu ungenau im Hinblick auf Widerrufsfristbeginn

Die Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Baden-Württemberg waren bspw. wohl zu ungenau im Hinblick auf den Widerrufsfristbeginn. Denn die Sparda Bank Baden-Württemberg schrieb in ihre Belehrungen, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Die weiteren Umstände, die dazu führen konnten, dass die Widerrufsfrist später begann als mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, erörterte die Sparda Bank Baden-Württemberg allerdings nicht. Dadurch blieb für die Kunden unklar, wann die Widerrufsfrist tatsächlich beginnen und enden würde. Den Deutlichkeitsanforderungen, die an Widerrufsbelehrungen zu stellen sind, wurde dadurch wohl nicht genügt.

Sparda Bank Baden-Württemberg verwendete standardmäßig einen regelmäßig überflüssigen Zusatz zu finanzierten Geschäften

Darüber hinaus nutzte die Sparda Bank Baden-Württemberg standardmäßig einen regelmäßig überflüssigen Zusatz zu sog. finanzierten Geschäften und verwirrte dadurch eine Vielzahl ihrer Kunden. Besagter Absatz nahm oft einen Großteil der gesamten Widerrufsbelehrung ein, wäre aber nur in solchen Fällen nötig gewesen, in denen es sich tatsächlich um ein finanziertes Geschäft handelte. In allen anderen Fällen war der Zusatz schlichtweg überflüssig und für die Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg verwirrend.

Kostenlose Erstberatung für Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg durch Kanzlei Werdermann | von Rüden

Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg, die ihren Darlehensvertrag widerrufen wollen, sollten angesichts der sehr knappen verbleibenden Zeit einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen mandatieren. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten aufgrund vielfacher Erfahrungen aus etlichen ähnlichen Fällen, mit denen die Kanzlei befasst war, maßgeschneiderte aber zugleich schnelle Lösungen für jeden Einzelfall an. Ein besonderer Service der Kanzlei Werdermann | von Rüden ist dabei eine kostenlose Erstprüfung der Widerrufbarkeit eines Darlehensvertrags bei der Sparda Bank Baden-Württemberg (und auch bei anderen Kreditinstituten) im Einzelfall. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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Mehr Informationen zum Widerruf gegenüber der Sparda Bank finden Sie unter:

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  • https://www.wvr-law.de/sparda-bank-hannover-widerruf

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