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Kurzinfo zu Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

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Haben Sie eine Abmahnung des Vereins „Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.“ erhalten? Dann haben wir wichtige Tipps zur Reaktion auf die Abmahnung für Sie!


Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverband und mahnt regelmäßig Verkäufer von Kraftfahrzeugen im Internet ab. Adressaten derartiger Abmahnungen sind regelmäßig Personen, die im Internet als privater Verkäufer auftreten und innerhalb eines Jahres mehrere Autos zum Kauf angeboten haben. Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. beobachtet unserer Erfahrung nach genau, welche verschiedenen Auto-Angebote möglicherweise von ein und derselben Personen innerhalb eines Jahres veröffentlicht wurden. In vergangenen Abmahnungen ordnete der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. mehrere Angebote oftmals anhand der angegebene Telefonnummer ein und derselben Person zu. In Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. heißt es sodann stets, dass im vorliegenden Fall keine rein private Verkaufstätigkeit, sondern bereits gewerbliches Handeln, vorliege. Adressaten von Abmahnungen des Verbands werden dann dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine abmahnbezogene Kostenpauschale in Höhe von meist 299,31 € zu bezahlen.

Bei Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. kommt es auf eine spezialisierte anwaltliche Überprüfung, Beratung und Vertretung an. Abgemahnte sollten die Abmahnung vor einer irgendwie gearteten Reaktion von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Unberechtigte Abmahnungen lösen grundsätzlich weder Unterlassungs-, noch Zahlungsansprüche aus. Beachten sollten Abgemahnte zudem, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Wettbewerbsrecht um eine Spezialmaterie im deutschen Privatrecht handelt. Beispielsweise die Frage, ab wann gewerbliches Handeln vorliegt, erfordert eine Einzelfallabwägung anhand von diversen Beurteilungskriterien. Diese sind von der Rechtsprechung entwickelt worden und einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der für den Erhalt seines Fachanwaltstitels kontinuierlich Fortbildungen besuchen muss, bestens bekannt. 

Vertrauen auch Sie im Falle einer Kfz-Abmahnung mit dem Vorwurf gewerblichen Handelns auf die Fachanwaltskanzlei Jan B. Heidicker. Kanzleiinhaber Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Abmahnung erhalten? Rechtsanwalt Jan B. Heidicker hat wichtige Reaktionstipps für Sie. Das Video finden Sie oberhalb dieses Anwalt.de-Beitrags.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de oder auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de


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