Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil zu gefälschtem Impfpass

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Das Landesarbeitsgericht hat in einem Rechtsgespräch Hinweise erteilt und einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers keine Erfolgsaussichten beigemessen, Az. 11 Sa 433/22. Dabei ging es um die Frage, ob die Vorlage eines gefälschten Impfpasses durch einen langjährigen Mitarbeiter eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das LAG Düsseldorf bejahte dies.

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Sachverhalt

Ein einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Mitarbeiter, der bereits 19 Jahre im Betrieb war und beanstandungsfrei gearbeitet hatte, reichte eine Kündigungsschutzklage ein, nachdem ihm fristlos gekündigt worden war. Dem vorausgegangen war eine Aufforderung des Unternehmens an alle Beschäftigten, vor Dienstantritt einen vollständigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzuweisen. Den Impfpass, den der klagende Mitarbeiter vorlegte, hielt das Unternehmen für eine Fälschung und kündigte fristlos, hilfsweise fristgerecht. Dagegen wendete sich der Mitarbeiter.

Beweisaufnahme durch LAG durchgeführt

Das Landesarbeitsgericht führte eine umfangreiche Beweisaufnahme durch. Danach sei die Beweisaufnahme für den Kläger erdrückend gewesen, so das Gericht. So sei aus den Aufzeichnungen des Impfcenters Duisburg hervorgegangen, dass die im Impfpass angegebenen Chargen dort nicht verimpft worden seien.

Entscheidung durch das LAG Düsseldorf

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wertete die Fälschung des Impfpasses im Ergebnis als eine schwere Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht. Diese wiege so schwer, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei und die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Vorlage einer Fälschung stelle eine hohe kriminelle Energie dar und damit eine Straftat dar. Damit sei das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig gestört. In der Mitteilung des LAG hieß es:

„Wegen der Schwere des Verstoßes kam es weder auf eine mögliche Wiederholungsgefahr noch auf den langjährigen störungsfreien Bestand des Arbeitsverhältnisses an.“

Umstände des Einzelfalls

Der vom LAG Düsseldorf entschiedene Fall zeigt, dass die Umstände des Einzelfalls nach einer Beweisaufnahme eine klare Entscheidung für eine fristlose Kündigung insbesondere dann herbeiführen, wenn eine Straftat feststeht. Eine Kündigungsschutzklage hat dann selbst von einem langjährigen und beanstandungslos arbeitenden Arbeitnehmer keine Aussicht auf Erfolg, da der Vertrauensbruch zum Arbeitgeber sehr schwer wiegt und eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses anzunehmen ist.

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