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Landgericht Hamburg verurteilt Samiv-Vermittler

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Nachdem sowohl das Landgericht Hamburg wie auch das Hanseatische Oberlandesgericht in der Vergangenheit Klagen gegen ein Hamburger Finanzdienstleistungsunternehmen auf Zahlung von Schadensersatz wegen von ihm vermittelter Anlagen der Schweizer Samiv AG abgewiesen hatte, hat es nunmehr in zwei weiteren Verfahren mit Urteilen vom 26.02.2015 das beklagte Unternehmen nunmehr erstmals zur Zahlung von Schadensersatz an die geschädigten Samiv-Kunden verurteilt.

Hierbei ist das Landgericht Hamburg in vollem Umfang unserer Rechtsauffassung gefolgt, wonach die Darstellung des beklagten Unternehmens, die betroffenen Samiv-Kunden nicht beraten und die Samiv-Anlagen nicht einmal vermittelt, sondern lediglich untergeordnete Hilfstätigkeiten für die Samiv AG geleistet zu haben, nicht nur unglaubwürdig sondern auch widerlegt ist. Das Landgericht Hamburg hatte hierzu eine Beweisaufnahme durchgeführt und die jeweiligen Kläger wie auch den Geschäftsführer des Finanzdienstleisters angehört und danach festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Beratungsvertrag zustande gekommen war. Hierbei hat das beklagte Unternehmen die daraus resultierenden Pflichten jedoch gröblich und auch schuldhaft verletzt, als es bzw. ihr Geschäftsführer schon nicht über das bei den Samiv-Anlagen bestehende Totalverlustrisiko wie auch die übrigen mit diesen Kapitalanlagen verbunden Risiken aufgeklärt hatte.

Insgesamt wurde die Beklagte verurteilt, den Klägern ihr jeweiliges Anlagekapital einschließlich einer Verzinsung von 2 % p.a. sowie deren vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sodass die Kläger in vollem Umfang schadlos gestellt wurden.

Betroffenen Samiv-Anlegern können wir daher auch weiterhin Hoffnung machen, die erlittenen Verluste gegenüber den seinerzeitigen Vermittlern erfolgreich geltend zu machen, wobei vorsorglich darauf hinzuweisen ist, dass Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern mit Ablauf des Jahres (31.12.2015) verjähren und daher unbedingt noch in diesem Jahr geltend zu machen wären.

Für eine erste unverbindliche Prüfung der Erfolgsaussichten stehen wir allen Betroffenen gern zur Verfügung.

hünlein rechtsanwälteFachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


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