Landgericht Hamburg verurteilt Sparkasse Hamburg! Schließfachraub

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Knapp zwei Jahre nach dem Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Norderstedter Sparkassen-Filiale hat das Landgericht Hamburg heute die Sparkasse Hamburg (Haspa) zu Schadensersatz verurteilt. 

Bankraub Norderstedt: Kunden verklagen Haspa auf Schadensersatz


Es war ein spektakulärer Einbruch vor fast zwei Jahren in eine Haspa-Filiale in Norderstedt (Kreis Segeberg). Unbekannte hatten sich mit einem Kernbohrer Zugang zum Tresorraum verschafft und brachen dort dann mehr als 600 Schließfächer auf. Von der Beute in zweistelliger Millionenhöhe und den Tätern fehlt weiter jede Spur. Heute Nachmittag wird im Verfahren um Schadensersatz eine Entscheidung erwartet. Mehrere Betroffene hatten gegen die Haspa geklagt.

Gesamtschaden in Millionenhöhe

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Am 6. August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Die Alarmanlage löste nicht aus. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der nach eigenen Angaben ein Dutzend Kunden vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf elf Millionen Euro.

Kunden verlangen ihr Geld und Gold aus dem Schließfach zurück

Die Ansprüche der Kunden sind nicht gerade klein: Einer der Kunden verlangt zum Beispiel 150.000 Euro zurück. Genau so viel hatte der Mann in dem Schließfach deponiert - dann war es plötzlich weg. In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen.

Urteil des LG Hamburg

Die Kammer hatte bereits vorab auf einen früheren Einbruchsversuch nach ähnlichem Muster in eine Haspa-Filiale in Hamburg-Altona verwiesen. In der Filiale in Norderstedt hätte der Einbruch in Altona eigentlich dazu führen müssen, dass die Sicherheitsvorkehrungen in der schleswig-holsteinischen Bankfiliale verbessert werden, so die Kammer. Heute nun hat die Kammer die Sparkasse zu vollem Schadensersatz verurteilt. Zwar hatte die Haspa den Schadensersatz pro Schließfach auf 40.000 € beschränkt. Dies wollten vielen Kunden jedoch nicht akzeptieren und konnten nun vor Gericht nachweisen, dass die Haspa nicht ihren Sicherungspflichten nachgekommen ist. In zwei Fällen wurde daher der Schadensersatz auf 110.000 € bzw. 100.000 € erhöht.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Sparkasse hat Rechtsmittel eingelegt.

Der Einbruch hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es wurde umfangreich gefahndet, es gab Durchsuchungen auch in Berlin und der Fall war Thema in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst". In letzter Zeit kommt es bei Sparkassen immer wieder zu Schließfacheinbrüchen. Zuletzt wurden kam es in der Nähe von Berlin (in Strausberg) am Ostermontag zu einem spektakulären Einbruch. Von den rund 550 Schließfächern wurde rund 300 aufgebrochen, auch dort spricht man von einem Millionenschaden. 

Wenn auch Sie Opfer eines Schließfacheinbruches geworden sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Fachanwalt Dr. Storch. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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