Landgericht Limburg verurteilt Geisterfahrer wegen Mordes

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Mann fuhr als Geisterfahrer. Bei seiner Flucht vor der Polizeikontrolle hat er einen tödlichen Unfall verursacht. Das Landgericht Limburg verurteilte den 45-Jährigen am 18.12.2015 wegen Mordes. Da er Freigänger war, wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Mit dem Urteil übte das Gericht auch Kritik an der Justizvollzugsanstalt in Diez: Dem Häftling hätte kein offizieller Vollzug gewährt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft kündigte Ermittlungen gegen das Gefängnis an.

Die Staatsanwaltschaft als Ankläger hatte Ihrem Plädoyer beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das schließt nämlich eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus. Dies wies das Gericht aber wegen einer möglichen staatlichen Mitverantwortung zurück. Auch die Verfolgungsfahrt der Polizeibeamten sei unverhältnismäßig gewesen.

Der Verurteilte war Freigänger und war mit gestohlenen Nummernschildern an seinem Auto und ohne Führerschein unterwegs. Die Polizeistreife wollte ihn stoppen. Daraufhin wendete der 45-Jährige und bog in falscher Richtung auf die Bundesstraße 49 bei Limburg ab.

Dort raste er gegen den PKW einer 21-Jährigen Frau. Die Frau starb im Krankenhaus.

Der Angeklagte war bereits wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden und verbüßte deswegen eine Haftstrafe.

Das Gericht urteilte, dass er das Risiko einer Geisterfahrt in Kauf genommen hat, um die Vorzüge des offenen Vollzugs nicht zu verlieren.

Der Angeklagte hatte argumentiert, er sei aus großer Angst heraus in den Gegenverkehr geraten, er habe nämlich die ganze Zeit über Blaulicht hinter sich gesehen.

Das ließ das Gericht nicht gelten: „Wer eine solche Flucht unternimmt, zeigt Nervenstärke und keine Panik.“

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten