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Landgericht Münster: Bengalos nicht gesundheitsgefährdend

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Das Landgericht Münster hat am 16.02.2016 ein Strafverfahren gegen einen Angeklagten aus Osnabrücker Ultra-Szene, der eine massive Bengalo-Aktion im Derby gegen die Preußen in Münster inszeniert hat, eingestellt.

Im vorliegenden Fall wurde dem 25-jährigen Angeklagten vorgeworfen, anlässlich der Begegnung Münster und Osnabrück am 1. März 2014 im Preußen-Stadion den massiven Einsatz von Bengalos im Osnabrücker Gästeblock koordiniert zu haben. In erster Instanz wurde er noch durch das Amtsgericht Münster zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Landgericht Münster stellte jedoch das Strafverfahren gegen den Angeklagten ein. Der Angeklagte selbst habe sich am Abbrennen der Bengalos nicht beteiligt. Auch sei, so die Strafkammer, der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung nicht beweisbar. Die Mehrzahl, der rund 25 abgebrannten Bengalos, sei legal beschafft worden. Auch gebe es keine Sachverständigengutachten, die von einer Gesundheitsgefährdung durch die enorme Rauchentwicklung ausgehen. Ein Gutachter der Bundesanstalt für Materialforschung hielt zwar kurzfristige Augenreizungen durch den Rauch für möglich, allerdings gebe es keinerlei Studien zu langfristigen Gesundheitsschäden.

Aus diesem Grund sei das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes aufzuheben.

Die Kammer wies dabei auch auf eine Gesetzeslücke hin: In Deutschland ist es nicht strafbar, wenn jemand über 18 außerhalb geschlossener Räume im Freien die sonst in der Seenot- und Bergrettung üblichen Fackeln abbrenne. Das auch in Münster geltende Pyrotechnik-Verbot im Stadion spielte zumindest in diesem Gerichtsverfahren keine Rolle.

Sollte jedoch Pyrotechnik abgebrannt werden, welches über keine entsprechende BAM-Zulassung verfügt, dürfte jedoch ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorliegen.


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