Landgericht Nürnberg-Fürth: Commerzbank AG muss weiteren Fondsanleger entschädigen

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Die Commerzbank AG muss laut einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 03.07.2017 einen von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Anleger entschädigen. Der Anleger hatte sich im März 2008 auf Empfehlung der Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank ist, mit nominal 25.000,00 USD an dem geschlossenen Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 166 (CFB-Schiffsfonds Twin 1) beteiligt.

Keine Aufklärung über Totalverlustrisiko

Das Landgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass die Bank den Anleger vor der Zeichnung nicht über das bei der Anlage bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt hat. Eine solche Aufklärung ist nach Auffassung des Gerichts weder durch die beratende Mitarbeiterin der Bank noch durch die Übergabe eines Prospekts erfolgt. Der Anleger hatte zwar einen Prospekt erhalten, Übergabe erfolgte jedoch erst am Tage der Zeichnung und damit zu einem so späten Zeitpunkt, dass dessen Inhalt vor Zeichnung nicht mehr zur Kenntnis nehmen konnte

Aufklärungsfehler auch ursächlich für Anlageentscheidung

Das Landgericht ist zudem zu dem Schluss gelangt, dass die Pflichtverletzung der Bank auch ursächlich für die Anlageentscheidung des Klägers war. Der Kläger hat schließlich erklärt, dass die Beteiligung definitiv nicht gezeichnet hätte, wenn er über sämtliche Risiken aufgeklärt worden wäre. Zudem habe er nie etwas gezeichnet, bei dem es ein Totalverlustrisiko gebe.

Alles auf Anfang für Anleger

Da das Landgericht auch die von der beklagten Bank erhobene Verjährungseinrede abgelehnt hat, wird der Anleger nunmehr so gestellt, als ob er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte. Er erhält daher die gezahlte Beteiligungssumme abzüglich vereinnahmter Ausschüttungen und kann dafür im Gegenzug die Beteiligung an die Bank abgeben.

Unser Rechtstipp

Das Urteil ist ein weiteres gutes Beispiel dafür, dass sich auch vermeintlich kleine Anleger gegen große Banken vor Gericht durchsetzen können. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät daher Anlegern geschlossener Fonds prüfen zu lassen, ob sie bei Erwerb ihrer Anlage ordnungsgemäß beraten wurden. Fehlt es hieran konnte, können mitunter noch nach Jahren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus Tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.


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