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Landgericht Osnabrück: mehrjährige Haftstrafe wegen Computerbetrugs

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Das Landgericht Osnabrück hat mit einem Urteil vom 15.07.2016, Aktenzeichen: 15 KLs 12/14, in einem Strafverfahren wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs mittels „mTAN-Phishing“ und weiterer Delikte die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Im vorliegenden Fall sollen sich die Angeklagten (in wechselnder Beteiligung) nach den Feststellungen der Strafkammer seit Juli 2013 zusammengeschlossen haben, um Konten von Kunden der Postbank abzuräumen. Dabei wurden von bisher unbekannten Hintermännern die Kontodaten über Trojaner ausgespäht. Die so erhaltenen TAN hätten die Angeklagten genutzt, um etwa Guthaben der Bankkunden von deren Tagesgeld- oder Sparkonten auf die jeweiligen Girokonten und von dort auf Konten der von ihnen angeheuerten „Geldwäscher“ zu überweisen. In den insgesamt neun vollendeten Fällen, die das Gericht als erwiesen ansah, ist es zu einem Schaden von ca. 790.000 Euro gekommen.

Das Landgericht hat den 25-jährigen Haupttäter wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs in sechs Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug in zwei Fällen sowie wegen Verabredung zur Begehung eines banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs in drei Fällen, wobei die Delikte teilweise tateinheitlich mit anderen Delikten begangen wurden, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Ein weiterer Haupttäter wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gegen die übrigen fünf Angeklagten, die in unterschiedlicher Form an den Taten der Haupttäter beteiligt gewesen sind, wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Dabei wurde die Vollstreckung zum Teil zur Bewährung ausgesetzt.


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