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Landgericht Stuttgart verhängt Bewährungsstrafe für Steuerbetrüger

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Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat im Juli 2015 einen 39-jährigen Diplomkaufmann wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Mitangeklagte, die Kunden von ihm waren, wurden ebenfalls zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Dem Angeklagten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen als Inhaber eines Lohn- und Steuerbuchhaltungsservice Kunden mit Hunderten Scheinrechnungen mehr oder weniger arm gerechnet und so das Finanzamt betrogen zu haben. Mit 811 gefälschten Rechnungen soll der Angeklagte den Umsatz der Firmen seiner Kunden aus der Gebäudereinigungsbranche gemindert haben. Insgesamt sollen die drei Männer zwischen 2011 und 2014 rund eine halbe Million Euro an Steuern hinterzogen haben.

Im Rahmen der Hauptverhandlung legten alle drei Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab.

Der Kaufmann gab dabei an, die Buchführung der Reinigungsfirmen mit gefälschten Rechnungen so manipuliert zu haben, dass die Steuerlast gemindert wurde. Ob dies von Anfang so geplant war, konnte im Rahmen der Hauptverhandlung jedoch nicht geklärt werden. Der Steuerbetrug durch die Urkundenfälschungen sei jedoch letztendlich im Interesse aller Angeklagten gewesen. Die Firmenchefs mussten sich nicht mehr um ihre Steuererklärungen kümmern und sparten durch die falsche Buchführung auch noch Steuern. Der Chef der Buchführungsfirma strich im Gegenzug Provisionen ein.

Aufgrund des umfassenden Geständnis konnte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart im vorliegenden Fall nochmal Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängen.

Gegen weitere Kunden des Steuerbuchhaltungsservice laufen noch weitere Ermittlungsverfahren.


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