Landwirtschaft in Bewegung – Vereine und Verbände wachen auf und brauchen Hilfe

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Für jedermann sichtbar sind in den letzten Monaten bundesweit die Bauern aufgestanden und haben auf sich aufmerksam gemacht. Treckerdemos und Mahnwachen haben auch die Bevölkerung außerhalb des ländlichen Raums darauf aufmerksam gemacht, dass die Landwirte sich – zu Recht wie wir finden – dagegen wehren, als Hauptverantwortliche für die Nitrat Belastung des Grundwassers (Stichwort „rote Gebiete“) oder Insektensterben beschimpfen zu lassen.

Die Bauern haben sich über WhatsApp, andere soziale Medien oder schlicht in Versammlungen organisiert und zusammengefunden. Diese Bewegungen sind wichtig und Folge davon, dass sich die Berufsträger von den klassischen Berufsverbänden nicht mehr repräsentiert fühlen, weil sich diese zwischenzeitlich im politischen System angepasst haben und geleitet von finanziellen Interessen angrenzender Industriezweige nicht mehr nachhaltig genug um die rein landwirtschaftlichen Interessen kümmern.

Neue Vereinigungen brauchen Strukturen

Bundesweit, in West und Ost Deutschland beraten wir diese Vereinigungen. Bei der Gründung von Vereinen bestehen formale Anforderungen: Die Gründungsversammlung sollte protokolliert werden und geordnet nach einer im Vorfeld festgelegten Tagesordnung ablaufen. Im Vorfeld sollte nicht nur die Frage nach der Besetzung von Vorstandsämtern, sondern mit dem zuständigen Finanzamt auch die Frage der Gemeinnützigkeit geklärt werden. Gemeinnützigen Vereinen fällt es leichter, Spenden zu sammeln, weil nur Spendenquittungen eines gemeinnützigen Vereins in der Regel steuerlich absetzbar sind.

Ein gemeinnütziger Verein darf sich aber anschließend eben auch nur gemeinnützig verhalten und Spendengelder im Sinne des als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks verwenden.

Verbände

Auch für Verbände, also den Zusammenschluss von Vereinen, gelten im Grundsatz die vereinsrechtlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der umfassenden daraus resultierenden Rechtsprechung. Die Haftung der Vorstände, der Umgang mit vereinsschädigendem Verhalten und die Anfechtung von Beschlüssen sind im formalen Vereinsrecht teilweise sehr komplex und für den juristischen Laien gerade dann schwer zu durchschauen, wenn man sich erstmalig in einem Vereinsamt als Vorstand, Schatzmeister oder Versammlungsleiter wieder findet.

Seit Jahren gründen und beraten wir Vereine und Verbände und unterstützen sie in Ausnahmesituationen und im Tagesgeschäft. Rechtliche Anfragen von Vorständen und Mitgliedern beantworten wir gerne auf Grundlage unserer umfassenden Erfahrungen.

Sprechen Sie uns einfach an.

Foto(s): Stephan Stiletto

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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