Reputationsmanagement – am Beispiel von Anthony Lee

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Reputationsmanagement, also die Beobachtung und Beeinflussung der Dinge, die öffentlich innerhalb und außerhalb des Internets über eine Person oder Personenvereinigung (z.B. Gesellschaften, Vereine, Verbände) auffindbar sind, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies gilt nicht nur für Prominente, sondern auch für jeden anderen Bürger.

Kürzlich wurde unsere Kanzlei zum Beispiel von Herrn Anthony Lee (Bundessprecher „Land schafft Verbindung LSV“ und Kandidat der „Freien Wähler“ für die anstehende Europawahl) mit dem Ziel mandatiert, auf der Internetplattform Telegram betriebene Kanäle löschen zu lassen, die den unzutreffenden Eindruck erwecken, unser Mandant sei Betreiber dieser Kanäle.

(Selbstverständlich) Mit Einverständnis unseres Mandanten, wollen wir diese Bemühungen öffentlich machen. Durch die über Telegram vertriebenen Informationen wird unser Mandant in juristischer Hinsicht in seinen Rechten verletzt und rein tatsächlich wird sein öffentliches Ansehen beschädigt.

Was ist „Telegram“?

Vereinfacht gesprochen könnte man Telegram mit Messenger Diensten wie Whatsapp und anderen vergleichen. 

Einen erheblichen Unterschied zwischen diesen beiden Diensten gibt es aber und der hat  für einen fragwürdigen Ruf der Plattform gesorgt und macht sie insbesondere auch für betrügerische Machenschaften attraktiv.

Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder Nutzer der Plattform kriminell ist oder sich strafbar macht. Die Tatsache aber, dass der Dienst von russischen Entwicklern errichtet wurde, auf Anonymität seiner Nutzer setzt und außerdem weitgehend unkooperativ gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder internationalen Vereinigungen ist, zieht eine spezielle Zielgruppe an.  

Gerade in letzter Zeit häufen sich deshalb Fälle, in denen bestimmte Betrugsmuster vermehrt innerhalb des Messenger Dienstes Telegram verübt werden. Neben Crypto-Betrügereien im Großen und im kleinen Stil sind dies eben auch oft strafbare oder zivilrechtlich rechtswidrige Aussagen, denen die Betroffenen oft schutzlos ausgesetzt sind. Anders als auf anderen Social Media Plattformen, die inzwischen der deutschen Rechtsprechung unterliegen und sich dieser beugen, sind solche Taten immer dann, wenn sie auf Telegram verübt werden kaum verfolgbar.

Was ist Anthony Lee passiert?

In der Ausübung seiner politischen Tätigkeit und bei der Repräsentanz der bundesweiten Bauernbewegung LSV sieht er sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, in vermeintlich von ihm betriebenen Telegramkanälen extremistische Beiträge zu teilen oder selbst extremistische Aussagen zu treffen.

Die auf Telegram betriebenen Kanäle nutzen echte Profilfotos des Herrn Lee, die dieser selbst im Internet, zum Beispiel auf Facebook, verbreitet hat, und lehnen sich bei der Benennung der Kanäle auch an von Herrn Lee tatsächlich betriebene Seiten, wie zum Beispiel seine Facebook Seite „Landwirtschaft erLEEben“ an. 

Bei dem uninformierten Betrachter, oder solchen Nutzern, die von dem Missbrauch seines Namens noch nicht gehört haben, wird so unweigerlich der Eindruck erweckt, die über den Kanal verbreiteten Informationen stammten von Herrn Anthony Lee.

Was ist zu tun?

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Social Media Plattformen wie Facebook und Instagram. Dort haben wir mit Erfolg im Mandantenauftrag die Kontrolle über gehackte Accounts und Seiten zurückerlangt, die rechtswidrige Löschung von Inhalten bekämpft und selbst problematische Inhalte löschen lassen.

Diese Plattformen sind in den letzten Jahren - im Gegensatz zu Telegram - weitgehend von den Regierungen der europäischen Staaten und auch insbesondere von den deutschen Gerichten im Falle nachhaltiger Rechtsverletzungen erfolgreich zur Rechenschaft gezogen worden, was die Rechtssicherheit der EU Bürger in einem wichtigen Aspekt verbessert hat.

Dies gilt jedoch (noch) nicht für Telegram. Auch wenn sich Berichte darüber finden, dass die Bundesregierung zwischenzeitlich direkte Gespräche mit den Betreibern von Telegram geführt hat, ist die tatsächliche Situation der Geschädigten noch weit davon entfernt, als kontrollierbar bezeichnet zu werden.

Im Falle des Herrn Lee haben wir zwischenzeitlich die zur Verfügung stehenden Wege einer Kommunikation mit Telegram beschritten und den dortigen Support zur umgehenden Löschung der Kanäle aufgefordert. Weitere Schritte, z.B. über Strafverfolgungsbehörden oder eigens eingerichtete Ermittlungsgruppen der EU, werden erforderlichenfalls folgen.

Reputationsmanagement

Bei diesem Fall handelt es sich nur um ein Beispiel für Reputationsmanagement.

Gerade in letzter Zeit häufen sich auf Ebene der politischen Parteien oder der Interessenverbände rechtswidrige Aussagen von Personen, die Wettbewerbern, Kritikern oder politisch Andersdenkenden durch die Verbreitung unwahrer Tatsachen, durch Beleidigungen oder justiziable Meinungsäußerungen Schaden zuzufügen versuchen. Im Wege der Abmahnung und falls erforderlich mit gerichtlicher Unterstützung im einstweiligen Rechtsschutz können diese Aussagen in der Regel beseitigt und für die Zukunft effektiv verhindert werden.

Irreführende Webseiten, die Rufbeeinträchtigung von Marken und Unternehmenskennzeichen oder auch wettbewerbswidrige Aussagen Dritter können in ähnlicher Weise in den Griff bekommen werden. Das gleiche gilt für unberechtigte, negative Bewertungen in Google oder in anderen Portalen. 

Auch grenzüberschreitend kann Betroffenen so durch unser wachsendes internationales Netzwerk geholfen werden.

Gerne stehen wir auch in Ihrem Fall und zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Stephan Stiletto

- Rechtsanwalt -

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Rechtsanwalt Stephan Stiletto

Im Äußerungsrecht, sowie zu den Themen Abmahnung, Unterlassung und einstweilige Verfügung beantworten wir gerne Ihre Fragen.

www.RA-Stiletto.de


Foto(s): Rechtsanwalt Stephan Stiletto


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