Facebook Instagram Google & Co – wenn Sie gehackt, gesperrt, verleumdet oder beleidigt wurden...

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In den vergangenen Wochen und Monaten häufen sich die Fälle, in denen Nutzerkonten im Social Media Bereich gehackt, Nutzer aus unverständlichen Gründen gesperrt werden oder in Google rechtswidrige Bewertungen oder Beiträge auffindbar sind. Was für den Privatmann ein Ärgernis darstellt, kann für den Unternehmer erhebliche Schäden verursachen und oder das öffentliche Ansehen nachhaltig beeinflussen.

Die gute Nachricht: Sie haben Rechte; auch gegen Internetkonzerne ist ein Kraut gewachsen. 




Die Betreiber der großen Social Media und Informationsplattformen META und GOOGLE wollen für den einfachen Nutzer nicht erreichbar sein. 

Bei Problemen findet man ohne Weiteres keine Kontaktdaten, so dass ein telefonischer Kontakt in der Regel nicht gelingt und auch Emails unbeantwortet bleiben. Der Nutzer wird an den sogenannten Support- oder Hilfebereich der jeweiligen Plattform weitergeleitet, wo er sein Anliegen in ein Online-Formular eintragen kann. Manchmal wird er noch aufgefordert, sich zu identifizieren, zum Beispiel indem Fotos von Personalausweisen hochgeladen werden sollen. In vielen Fällen bringt dieses zeitraubende Prozedere leider keinen erkennbaren Erfolg für den Nutzer. 

Dennoch sollten Sie es durchlaufen. Wir regen aber an, das Ganze mit Screenshots oder ausdrucken zu dokumentieren. Warum? Dazu kommen wir später.

Einige Beispiele aus unserer Praxis:

  1. Der Facebook Account einer bekannten Person des öffentlichen Lebens wird gehackt. Mitten in einer wichtigen Promotionkampagne steht damit eine bedeutende Social Media Plattform nicht zu Werbezwecken zur Verfügung, obwohl eine teure Kampagne läuft. Der oder die Hacker*innen handeln schnell und durchdacht. Sie löschen alle Einträge zu Accounts, die als Administratoren der mit dem gehackten Account verbundenen Seiten eingesetzt waren. Damit wird sowohl die Wiederherstellung erschwert, als auch verhindert, dass die berechtigten Personen neue Beiträge erstellen oder unberechtigte, vom Hacker verbreitete Einträge löschen.  So geschehen im November 2023. Die Kontrolle über den Account konnte durch uns innerhalb einer Woche zurückerlangt werden.
  2. Ein namhaftes Unternehmen wird zum Ziel eines möglicherweise Hass-getriebenen Angriffs einer Privatperson oder eines Wettbewerbers, indem Niederlassungen des Unternehmens plötzlich mit unbegründeten, negativen Google Bewertungen in großer Zahl überschüttet werden, die das Image des Unternehmens nachhaltig schädigen. Die Bewertungen werden teilweise in Google auf der Startseite an prominenter Stelle eingeblendet. Dieser Zwischenfall liegt wenige Jahre zurück, konnte von unserer Kanzlei aber innerhalb einiger Tage beendet werden.  
  3. Ein Unternehmer beteiligt sich auf einer Facebook Seite an der Diskussion über ein Thema, welches unmittelbar mit seiner beruflichen Tätigkeit und damit seinem Unternehmen zusammenhängt, mit welchem er seine Familie und Arbeitnehmer ernährt. Der Betreiber der Facebook Seite, eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt, sperrt ihn daraufhin und verhindert, dass er sich an der öffentlichen Diskussion beteiligt. Die Rundfunkanstalt hält die Sperre unseres Mandanten auch dann noch aufrecht, als sie von uns darauf hingewiesen wird, dass unser Mandant sich keine Rechtsverletzungen, wie Beleidigungen oder unsachliche Beiträge zu Schulden kommen ließ. Im November 2023 ist dieses Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor einem Verwaltungsgericht anhängig. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.


Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Fälle gelagert sein können, in denen Privatpersonen, Unternehmer oder Künstler sich mit den großen Internetkonzernen auseinandersetzen müssen, um ihre berechtigten Interessen zu wahren. Wie jeder Bürger stoßen sie dabei an die künstlich geschaffenen Grenzen, die eine Kontaktaufnahme zu den Unternehmen beinahe unmöglich machen, obwohl eine Verpflichtung der Unternehmen besteht, eine solche Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Leider zeigt unsere Erfahrung, das ohne „anwaltlichen Briefkopf“ und ohne die klare Androhung gerichtlicher Schritte eine Problemlösung kaum möglich ist, jedenfalls aber deutlich verzögert wird.

Der zur Problemlösung notwendige Aufwand ist natürlich nicht zu unterschätzen und muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den Anliegen des Betroffenen stehen. Ob dieser die dadurch verursachten Kosten selbst tragen muss, oder ob eine Kostenerstattung durch das Internet- Unternehmen ganz oder teilweise erreicht werden kann, ist zu Beginn des Mandats häufig nicht vorhersehbar. Im Falle eines Erfolgs im Rahmen gerichtlicher Schritte kann in der Regel eine teilweise Kostenübernahme zugunsten des Mandanten erreicht werden.

Entgegen der landläufigen Meinung von Internetnutzern ist aber auch gegen Google, Meta und Co. sehr wohl ein „ Kraut gewachsen“. Bundesweit haben inzwischen diverse Gerichte in verschiedenen Punkten Klarheit durch entsprechende Rechtsprechung geschaffen. 

So sind bei den Anliegen deutscher Internetnutzer in der Regel auch deutsche Gerichte örtlich zuständig, auch wenn Google und Meta bekanntermaßen ihren Firmensitz im Ausland haben und über keine deutsche Niederlassung verfügen. Ebenso ist anerkannt, dass die außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz in deutscher Sprache geführt werden kann und dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, also die Beantragung einstweiliger Verfügungen kurzfristig möglich sein kann. Auf diese Rechtsprechung muss man diese Unternehmen im Rahmen der Korrespondenz hinweisen, um ausreichenden Druck zu erzeugen.

Die Gerichte wollen aber unbedingt sehen, dass sich der Nutzer und seine Rechtsanwälte um eine außergerichtliche Klärung bemüht haben. Deshalb ist die Dokumentation dieser Bemühungen in einem späteren gerichtlichen Verfahren manchmal von entscheidender Bedeutung.

Gerne prüfen wir auch Ihr Anliegen und sagen Ihnen anschließend, von welchen Chancen, Risiken und Kosten sie in dem konkreten Fall ausgehen sollten.


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Foto(s): Rechtsanwalt Stephan Stiletto


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