Lange getrennt heißt noch lange nicht geschieden

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Trennung ohne Scheidung kann für manche Ehepaare eine vernünftige Lösung in ihrer Lebenssituation darstellen. Die Ehegatten sind sich nach ihrer Trennung einig, wie sie ihre finanziellen Dinge regeln. Keiner schuldet dem anderen mehr Rechenschaft und man geht seiner Wege. Eine neue Ehe will man sowieso nicht eingehen und wozu braucht man dann eine Scheidung; diese kostet nur Geld. Eine Trennung ohne Streit und Ärger hört sich sehr attraktiv an. Die reine Bequemlichkeit oder Sparsamkeit wird aber zum Problem, wenn es doch zu einer späteren Scheidung kommt. 

Eine lange Trennungszeit ohne rechtswirksame Vereinbarungen birgt hohe Risiken

Zu glauben es reiche aus, wenn die Ehegatten untereinander sich bei der Trennung einig sind, um mit ihrer Ehe nicht nur emotional, sondern auch rechtlich abschließen zu können, ist ein großer Irrtum. Vielen ist nicht klar, dass in rechtlicher Hinsicht eine Ehe erst mit einer Scheidung endet. Hat man es versäumt, rechtswirksame Vereinbarungen über die Trennung und deren Folgen zu treffen, so tauchen vielfältige Probleme bei einer späten Scheidung auf. Das bei der Trennung noch vorhandene Einvernehmen der Ehegatten ist aufgrund veränderter Lebensumstände bei einer späten Scheidung nicht mehr gegeben. Für die Ehegatten bedeutet dies dann Zahlungsverpflichtungen, mit denen man niemals gerechnet hat. 

Ehegattenunterhalt

 Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Ehegatten kennt das Gesetz für die Trennungszeit und für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung. Die Kriterien für die Bemessung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt sind unterschiedlich ausgestaltet. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass bei einer nicht geschiedenen Ehe die eheliche Solidarität stärker zum Tragen kommt mit der Folge, dass Unterhaltsansprüche bestehen können, selbst wenn über viele Jahre hinweg kein Unterhalt geleistet wurde. 

Wird ein Ehegatte während der langjährigen Trennungszeit krankheits- oder unfallbedingt erwerbsunfähig und ist durch eigene Einkünfte wirtschaftlich nicht abgesichert, so führt dies zu einer Unterhaltspflicht und Inanspruchnahme des anderen Ehegatten. Da die Erkrankung in die Ehezeit fällt, ist eine Teilhabe an den gemeinsamen Einkünften über den Unterhalt die Regel. Wären die Eheleute geschieden gewesen und die Erwerbsunfähigkeit danach aufgetreten, wäre sie nicht mehr der Ehezeit zuzurechnen und hätte damit auch keinen Einfluss mehr auf einen etwaigen nachehelichen Unterhalt. 

Auch Umstände wie Arbeitslosigkeit oder fortschreitendes Alter führen zu unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen des Ehegattenunterhalts, je nachdem, ob diese Umstände während der Trennungszeit eintreten oder erst nach einer Scheidung. 

Zugewinnausgleich

 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für die meisten Ehen die Regel und wird erst mit der Scheidung beendet. Der Zeitpunkt für die Berechnung des Ausgleichsanspruches ist die Zustellung des Scheidungsantrages und nicht wann die Ehegatten sich getrennt haben. 

Haben die Ehegatten bei der Trennung gemeinsames Vermögen bereits aufgeteilt, so spielt dies grundsätzlich keine Rolle. Veränderungen in den beiderseitigen Vermögen der Ehegatten während der Trennungszeit sind bei der Berechnung des beiderseits erzielten Zugewinns relevant, egal wie lange man schon getrennt lebt. Es zählt alleine das vorhandene Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrages. Vermehrt sich das Vermögen eines Ehegatten nach der Trennung, z. B. durch einen Lottogewinn, dann ist der andere Ehegatte an diesem Vermögenszuwachs über den Zugewinn beteiligt. Gleiches gilt auch bei einer Verminderung des Vermögens in der Trennungszeit. Bei einem früheren Scheidungsantrag hätte der Ehegatte dann auch einen höheren Zugewinn geltend machen können. 

Versorgungsausgleich

Wie beim Zugewinn gilt auch für die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften für den Ausgleichsstichtag die Zustellung des Scheidungsantrages. Geteilt werden bei einer Scheidung also auch die Rentenansprüche, die in der Trennungszeit erworben wurden. 

Der besserverdienende Ehegatte beteiligt über den Versorgungsausgleich den getrenntlebenden Ehegatten weiter an seiner Altersvorsorge, egal ob es sich um gesetzliche Rentenansprüche, Betriebsrenten oder private Vorsorgeverträge handelt. Obwohl die Ehegatten bei der Trennung der Meinung waren, ihr Vermögen aufgeteilt zu haben führt der Versorgungsausgleich am Ende zu einer Verschiebung des Vermögens, das man für die eigene Altersvorsorge vorgesehen hatte. 

Ein weiterer Fall, der zu einem unbilligen Ergebnis führen kann ist, dass der besserverdienende Ehegatte bereits in Rente ist oder vorzeitig in Rente gegangen ist und der andere Ehegatte arbeitet und zahlt weiter in die Rentenversicherung ein. Der schlechter verdienende Ehegatte muss dennoch seine erworbenen Rentenanwartschaften teilen, obwohl er keinen entsprechenden Ausgleich im Vergleichszeitraum erhält. 

Anwaltliche Beratung und eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind unverzichtbar für eine Trennung ohne Scheidung. 

Auch wenn man bei der Trennung der Auffassung ist, keine Scheidung zu wollen oder zu brauchen, dann ist es empfehlenswert die rechtlichen Folgen der Trennung im Hinblick auf eine eventuelle spätere Scheidung in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Verbindliche Regelungen nach einer Trennung, die den Güterstand oder den Versorgungsausgleich betreffen, können nur durch einen notariellen Ehevertrag getroffen werden, der als Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarung dann bezeichnet wird. Jede andere Art von Vereinbarung mit dem Ehegatten ist formunwirksam und damit ungültig. Der andere Ehegatte ist im Zweifel nicht daran gehindert, seine gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen, unabhängig davon, dass man bei der Trennung auf getroffenen Abreden vertraut hat und unter Umständen auch Vermögensdispositionen getätigt hat, die man bei Kenntnis der Rechtslage ansonsten gelassen hätte. 

Die rechtlichen Folgen einer Trennung und Scheidung zu kennen und hierzu sich anwaltlich beraten zu lassen, ist Voraussetzung für eine faire und vernünftige Trennung mit dem Ehegatten. Die damit verbundenen Kosten wiegen die weitreichenden möglichen finanziellen Nachteile einer unterlassenen Vereinbarung bei weitem auf.  Durch eine verspätete anwaltliche Beratung und Vertretung können die Folgen vielfach nicht mehr rückgängig gemacht werden. 

Frau RAin Andrea Riedi steht Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung fachkundig zur Verfügung.


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