Leasinggeber darf keine Umsatzsteuer auf Minderwert des Leasingobjekts berechnen!

  • 1 Minute Lesezeit

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH, Urteil vom 18. Mai 2011 ist es so:

Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers nicht gegenübersteht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin J. Haas

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten