Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge - Rückzahlungsanspruch

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In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle bekannt, bei denen die Versicherungen sich gegen die vereinbarten Konditionen bei der Lebensversicherung entschieden und weit aus weniger Prämie aus zahlten als in der Police vereinbart. Natürlich sahen sich viele Klienten veranlasst, ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung frühzeitig zu kündigen und ihr Geld einzuklagen. Dagegen hatten sich viele Versicherungen verwehrt und die Prämien nicht ausgezahlt. Nun ist durch das Urteil die Rechtmäßigkeit der unbefristeten Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen bestätigt worden. Mit der Entscheidung des BGH vom 07. Mai 2014 wird vielen Versicherungsnehmern ein gesetzlicher Schutz zugesichert.

Was lange währt, wird endlich gut. Jetzt sind die Fakten auf dem Tisch – das lange erwartete Urteil vom 07.05.2014 bringt Klarheit in Sachen Rentenversicherung, unbefristeten Rückzahlungsanspruch und Kündigung der Lebensversicherung. Laut BGH können sich Betroffene jetzt auf das Aktenzeichen Az: IV ZR 76711 beziehen, wenn die Versicherungen sich quer stellen. Die endlosen Diskussionen gehören der Vergangenheit an – eine Rentenversicherung darf ganz offiziell jetzt auch noch nach Jahren gekündigt werden. Eine Erleichterung für alle Rentner, die sich jetzt in ihrem Recht bestätigt wissen. So kann Vertrauen wieder gewonnen werden. Mit dem Urteil vom 07.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich Fakten geschaffen, auf die sich die Versicherungsnehmer verlassen können.

Ab sofort sind Versicherungen gesetzlich laut Urteil vom 07.05.2014 verpflichtet, den Rückzahlungsanspruch bei frühzeitiger Kündigung der Rentenversicherung zu akzeptieren. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nicht (!) und kann auch nach vielen Jahren in Anspruch genommen werden (!), wenn die Versicherungen ihren Klienten nicht nachweislich über sein Widerspruchsrecht informiert hat.
Keine Versicherung ist glücklich über eine Kündigung, aber das Urteil vom 07.05.2014 mit dem Az.: IV ZR 76/11 wird trotzdem begrüßt. Transparenz ist gerade in dieser Branche eine solide Grundlage für den Erfolg. Letztlich kommt das den Versicherungen zugute, denn wo wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist, werden schließlich mehr Verträge geschlossen.

Der BGH hat mit dem Urteil vom 07.05.2014 nicht nur eine optimale Lösung gefunden und mit dem Az.: IV ZR 76/11 eine weise Entscheidung getroffen. Er hat auch die Grundlage für neue Impulse im Versicherungswesen etabliert. Jetzt ist eine erneute Anlage und eine optimierte Police mit der Versicherung wieder in greifbare Nähe gerückt. Das Widerrufsrecht bleibt unangetastet und der Rückzahlungsanpsruch der zu unrecht bezahlten Prämien bleibt erhalten. Das ist ein hervorragendes Ergebnis für alle Versicherungsnehmer, die ihren Rückzahlungsanspruch für Lebensversicherung und Rentenversicherung jetzt geltend machen werden.

Als Fazit kann konstatiert werden, dass es empfehlenswert ist, einen Anwalt des Vertrauens zu involvieren, wenn derartige Fälle nicht außergerichtlich geklärt werden können.

Hätten sich nicht zahlreiche Betroffene für eine eindeutige Klärung eingesetzt, könnten andere Versicherungsnehmer nicht auf das Az: IV ZR 76/11 und die Rechtsprechung des BGH und das Urteil vom 07.05.2014 verweisen. Lebensversicherung und Rentenversicherung, deren Widerspruchsrecht und -Kündigung sind endlich vom Bundesgerichtshof geklärt worden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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