Lebensgefährliche Hitze im Auto: Scheibe einschlagen, wenn darin Kind oder Hund sitzt?

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Im Sommer kann das Auto für Kinder und Hunde zur tödlichen Gefahr werden.

Im Hochsommer ist es durchaus schweißtreibend, Auto zu fahren. Schließlich heizt sich der kleine Innenraum sehr schnell auf, wenn die Sonne darauf scheint. Daher ist es keine gute Idee, Kind oder Hund im Fahrzeug zu lassen, wenn auch nur kurze Erledigungen anstehen. Es ist nicht nur eine Qual, sondern schlichtweg lebensgefährlich, auch wenn das Fenster einen Spalt geöffnet ist.

Dass das eine unterschätzte Gefahr ist, ist daran zu erkennen, dass in den Sommermonaten Medien gehäuft von solch tödlichen Unfällen berichten. Der Innenraum des Autos heizt sich in kürzester Zeit auf rund 70°C auf. Schon bei knapp über 40°C befindet sich ein Kleinkind schnell in Lebensgefahr.

Doch was ist, wenn Sie genau solch ein Szenario bemerken? Ein Kind oder Hund befindet sich allein bei Hitze in einem Auto? Von Eltern oder Besitzer weit und breit keine Spur? Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, rufen Sie die Polizei. Besonders schnelles Handeln ist erforderlich, wenn das Kind oder der Hund nicht mehr reagiert.

In solch einem Fall ist Gefahr in Verzug. Befindet sich ein Kind in einer derart lebensgefährlichen Situation, ist es auch erlaubt, die Scheibe eines Fahrzeugs einzuschlagen, um es zu befreien. Das Leben des Kindes rechtfertigt hier die Sachbeschädigung des Autos. Wichtig: Bei solch einer Notsituation hat jeder Bürger die Pflicht zu helfen. Das Mindeste ist, den Notruf zu verständigen.

Zwar gilt die Situation bei Tieren so nicht, allerdings liegt gemäß § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand vor. Dort heißt es, dass bei Gefahren für Leib und Leben Taten mit einem angemessenen Mittel straffrei bleiben. Diese Norm umfasst auch Leib und Leben eines Hundes.

Wer also zur Rettung des Tieres eine Scheibe einschlägt, handelt nicht rechtswidrig. Wichtig ist hier allerdings: Kommt es zu einem Prozess wegen Sachbeschädigung hat der Hunderetter nachzuweisen, dass es sich um eine Notsituation gehandelt hat. Also hier am besten vorher die Polizei rufen und versuchen, den Halter des Fahrzeugs zu finden.

In beiden Fällen handelt es sich für Personen, die Kind oder Hund dieser Hitze aussetzen, keinesfalls um ein Bagatelldelikt. Hier hat der Täter mit einer Anzeige wegen Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Tierquälerei zu rechnen.


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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, rechtfertigender Notstand, Sachbeschädigung

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